Alljährlich zum Bayerischen Verfassungstag am 1. Dezember verleiht der Kreisverband Weilheim-Schongau/Garmisch-Partenkirchen seinen Ehrenring an Persönlichkeiten aus seinem Wirkungsbereich, deren Engagement und Leistung aber über die beiden Landkreise hinausgehen und so ein positives Bild der Region vermitteln.

In diesem Jahr wurde auf einstimmigen Beschluss des Kreisvorstandes Frau Christine Singer aus Hofheim ausgezeichnet.

Sie engagiert sich in vielfältiger Weise für ihre Mitmenschen und Berufskollegen. Seit 2012 ist sie Bezirksbäuerin von Oberbayern und seit 2017 Erste Stellvertretende Landesbäuerin des Bayerischen Bauernverbandes. Im gleichen Jahr wurde sie von ihrem Verband auch in den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks entsandt.

Leider war es, wie im Vorjahr, auch heuer wegen der Corona-Pandemie nicht möglich, den Ehrenring im Rahmen einer großen Veranstaltung mit allen Mitgliedern zu verleihen. Deshalb kamen der Kreisvorsitzende Ludwig Bertl und der stellvertretende Kreisvorsitzende Altlandrat Luitpold Braun zu Christine Singer auf ihren Hof nach Hofheim, um ihr unter Corona-gerechten Vorgaben zu gratulieren. Auch der Landesvorsitzende Sebastian Friesinger ließ es sich nicht nehmen, an der Zeremonie teilzunehmen.

Als außerordentlicher Glücksfall erwies es sich, dass die stellvertretende Kreisbäuerin von Garmisch-Partenkirchen, Elisabeth Krötz, sich bereit erklärte, die Laudatio für Christine Singer zu übernehmen. Sie kennt Christine Singer seit vielen Jahren und konnte nicht nur ihr vielfältiges Wirken darstellen, sondern auch einige persönliche Anekdoten zum Besten geben.

Anschließend überreichte Kreisvorsitzender Ludwig Bertl die Urkunde und Altlandrat Luitpold Braun steckte Christine Singer den Ring an.

Landesvorsitzender Sebastian Friesinger gratulierte der Geehrten herzlich und stellte ihr außerordentliches Engagement heraus. Weiter betonte er die Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft, dem gerade in Pandemiezeiten eine besondere Rolle zukommt.

 

Musikalisch begleitet wurde die Verleihung des Ehrenringes durch Theresa und Johannes Singer.

Christine Singer dankte den Vertretern des Bayernbundes für die Auszeichnung und die anerkennenden Worte. Wichtig sind ihr die Werte, die der Bayernbund vertritt.

Abschließend erläuterte Altlandrat Luitpold Braun die Kriterien für die Vergabe des Ehrenringes, der bereits seit 12 Jahren vergeben wird. Christine Singer ist die erste Frau, die den Ring jetzt erhalten hat. (Fritz Lutzenberger)

 

Bilder: (Fritz Lutzenberger)

Die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 als Teil der amerikanischen Demokratisierungspolitik nach 1945

Festansprache von Prof. Dr. Hermann Rumschöttel, Präsidium der Bayerischen Einigung e.V.
(Nachdruck aus dem Bayernspiegel, Festschrift Verfassungsfeier, München 2021)

Konstanten bayerischer Verfassungsgeschichte zwischen 1808 und 1946: Der Druck von außen, Fremdeinflüsse und Selbstbestimmung

Bayern feiert sich gerne. Die Bayerische Einigung/Bayerische Volkstiftung hat wesentlich dazu beigetragen, dass dabei die Verfassungsgeschichte nicht vergessen wird. Die Konstitution von 1808, die Verfassungs-Urkunde von 1818, die Bamberger Verfassung von 1919 und unsere heutige, Ende 1946 in Kraft getretene „Verfassung des Freistaates Bayern“ waren und sind immer wieder Anlass zu verfassungspatriotischer Erinnerung, zu Jubiläumsfeiern und Gedenkpublikationen. Man feierte und feiert Verfassungsgeschichte als eine Erfolgsgeschichte, die dem bayerischen Volk, der bayerischen Politik, dem bayerischen Staat zu verdanken ist. Dafür gibt es viele und gute Gründe.

Ein wenig in den Hintergrund tritt dabei die Tatsache, dass der Druck von außen und Fremdeinflüsse zu den Konstanten bayerischer Verfassungsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert gehören. Ohne Napoleon und den Schatten einer Rheinbundverfassung ist die Konstitution von 1808 nicht zu verstehen, ohne den Druck von Wiener Kongress und der Deutschen Bundesakte nicht die Verfassungs-Urkunde von 1818, ohne Weimar, das Reich und die Reichsverfassung nicht die Bamberger Verfassung. Und ohne die amerikanische Militärregierung, ohne die Vereinigten Staaten von Amerika nicht unser heutiges Verfassungsdokument, dessen Entstehung einem amerikanischen Anstoß zu verdanken ist, das materiell von der Militärregierung ständig begleitet und beeinflusst wurde und schließlich von einem immer freundlicher gewordenen Feind unter Auflagen genehmigt worden ist.

Die Wissenschaft und die bayerische Landesgeschichtsschreibung sind dabei schon viel weiter als das allgemeine Geschichtsbewusstsein und das „Mia san mia“-Feeling des stolzen Staatsbayern. Schon der große bayerische Landeshistoriker Michael Doeberl hat 1918 beim Rückblick auf über ein Jahrhundert konstitutionelle bayerische Entwicklung das zusammenfassende Urteil gefällt: „Bayern hat in seinem Verfassungsleben seine Empfänglichkeit für Einwirkungen aus der Fremde wie seine Fähigkeit zu selbständiger, eigenartiger Verarbeitung des Empfangenen bekundet.“

Und was die amerikanischen Leistungen bei der Verfassunggebung und Demokratisierung des nach-nationalsozialistischen Bayern angeht, so liegen zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen von Barbara Fait, Reinhard Heydenreuter, Karl-Ulrich Gelberg, Thomas Schlemmer, Annette Zimmer und anderen vor, auf denen die nachfolgenden Ausführungen im Wesentlichen beruhen.

Auch die Landesgeschichtsschreibung, die sich an eine breitere Öffentlichkeit wendet und viele publizistische Äußerungen berücksichtigen den Forschungsstand. Unter der Überschrift „Hochgepäppelt aus Ruinen. Deutschland im Sommer `45. Warum es ein Glück war, den Krieg gegen die Amerikaner verloren zu haben“ schrieb Herbert Riehl-Heyse im Juli 1995 in der Süddeutschen Zeitung: „Das hat es ja in der Weltgeschichte nicht oft gegeben, dass ein Sieger den Besiegten, dessen Schuld nun wirklich deutlich zutage lag, nicht mit Gewehrkugeln und nicht mit riesigen Reparationsforderungen bestrafen, dass er ihm stattdessen helfen wollte, aus welchen Gründen auch immer. Es ist eine Binsenweisheit, dass die Sieger auch weltpolitische, machtpolitische Motive hatten für ihre Hilfe. Und trotzdem ist es einmalig, wie da den zu Boden gegangenen wieder auf die Beine geholfen wurde, finanziell und ideell.“

Hans Nawiasky (1880-1961), Professor für Staatsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wichtigsten Berater der Bayerischen Staatsregierung in staatsrechtlichen Fragen bis 1933 und erneut nach 1945. Bildherkunft: https:// https://imp-ccg.unisg.ch/de/wissen/newsroom/aktuell/rssnews/hintergrund/2019/september/geschichtsstunde-hans-nawiasky-13september2019.

Hans Nawiasky (1880-1961), Professor für Staatsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wichtigsten Berater der Bayerischen Staatsregierung in staatsrechtlichen Fragen bis 1933 und erneut nach 1945. Bildherkunft: https:// https://imp-ccg.unisg.ch/de/wissen/newsroom/aktuell/rssnews/hintergrund/2019/september/geschichtsstunde-hans-nawiasky-13september2019.

Dass uns diese amerikanische Hilfestellung gerade bei Verfassungsjubiläen nicht immer im angemessenen Maße bewusst war und ist, kann man vielleicht als eine späte Nachwirkung der Skepsis ansehen, mit der von manchen Zeitgenossen die Demokratisierungsaktivitäten der Militärregierung betrachtet worden sind. Zudem haben herausragende Persönlichkeiten der bayerischen Reformkräfte und der neuen politischen Funktionselite wie Wilhelm Hoegner oder Hans Nawiasky mehrfach den amerikanischen Einfluss klein geredet und klein geschrieben in der guten Absicht, dadurch die Akzeptanz der Verfassung in der bayerischen Bevölkerung zu erhöhen.

Die Bayerische Einigung/Bayerische Volksstiftung hat das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung von 1946 als eine gute Gelegenheit angesehen, die historischen Leistungen der Amerikaner in und für Bayern dankbar zu würdigen und sich über die bis heute geltende Verfassung als Gemeinschaftswerk der US-Militärregierung und der um einem demokratischen Wiederaufbau bemühten bayerischen Politiker der Nachkriegszeit zu freuen. In diesem Sinne wurde das traditionelle, 1967 begründete Verfassungsfest im Jahr 2021 unter dieses Generalthema gestellt.

Wilhelm Hoegner (1887-1980), Jurist, Richter, Hochschullehrer und 1945 bis 1946 sowie 1954 bis 1957 sozialdemokratischer Bayerischer Ministerpräsident. Bildherkunft: https://www.wir-feiern.bayern/geschichte/200-jahre-verfassungsstaat über HdBG

Wilhelm Hoegner (1887-1980), Jurist, Richter, Hochschullehrer und 1945 bis 1946 sowie 1954 bis 1957 sozialdemokratischer Bayerischer Ministerpräsident. Bildherkunft: https://www.wir-feiern.bayern/geschichte/200-jahre-verfassungsstaat über HdBG

Die Organisation der amerikanischen Militärregierung

Im seit April/Mai 1945 von der amerikanischen Armee besetzten Deutschland wurde der Militärregierungsapparat allmählich aus den G-5 Stabsabteilungen der Kampfverbände herausgelöst, die speziell für zivile Angelegenheiten zuständig waren. Für ganz Bayern fungierte seit dem 15. Mai 1945 in München das Regional Military Government Detachment E1F1 (RMG) unter Colonel Charles E. Keegan. Wie überall, so standen auch hier die Aufgaben zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung, der organisatorische und personelle Aufbau von Verwaltungsinstitutionen, die Sicherung von Ernährung, Wohnraum und medizinischer Versorgung sowie Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Ermittlung und Bestrafung von Kriegsverbrechern ganz im Vordergrund der Aktivitäten. Für das Verhältnis zur bayerischen Bevölkerung waren Distanz und Fraternisierungsverbot vorgegeben. In der grundsätzlichen amerikanischen Handlungsrichtlinie, der Direktive JCS 1067, die offiziell von April 1945 bis Juli 1947 galt, hieß es unmissverständlich, dass Deutschland nicht aus Gründen der Befreiung, sondern als geschlagene Feind-nation besetzt werde. Die Besatzungsrealität entfernte sich allerdings bald und aus unterschiedlichen pragmatischen und prinzipiellen Gründen von dieser harten Ausgangsposition.

Im Juni 1945 wurde Bayern als Eastern Military District des amerikanischen Besatzungsgebiets der 3. US-Armee zugewiesen, dessen Oberbefehlshaber George S. Patton auch das Amt als bayerischer Militärgouverneur ausübte und dessen G-5 Abteilung des Generalstabes das Münchner RMG unterstand. Zum 1. Oktober erfolgte die Zusammenführung von RGM und der G-5 Abteilung zu einem neuen Office of Military Government unter der Leitung eines Direktors. „In the Eastern Military District, the regional military government detachment and G-5 Section of the army will be designated the Office of Military Government for Bavaria.“

An der Spitze dieses „Office of Military Government for Bavaria“ (OMGBY) standen General Walter J. Muller (bis November 1947), bisher in der 3. US-Armee für die Logistik zuständig, und Colonel Roy L. Dalferes, bisher Leiter der G-5 Stabsabteilung der 3. US-Armee. Das Office of Military Government for Bavaria waren direkt der amerikanischen Militärregierung in Berlin (OMGUS) nachgeordnet, die von General Lucius D. Clay geleitet wurde.

Lucius D. Clay und die Initiative zur Verfassunggebung in den Ländern der US-Zone

Am Beginn der Verfassunggebung in den Ländern der US-Zone, also in Bayern, Württemberg-Baden und Hessen stand ein Befehl der amerikanischen Militärregierung, konkret eine entsprechende Willensäußerung des stellvertretenden Militärgouverneurs und Chefs von OMGUS, Lucius D. Clay. Es war in erster Linie seine, im Herbst 1945 entwickelte Vorstellung, dass noch im Jahr 1946 die unter US-Herrschaft stehenden Länder nicht nur über eine feste konstitutionelle Grundlage verfügen sollten, sondern an der Spitze auch über Regierungen, die von einer parlamentarischen Mehrheit getragen wurden. In enger Verbindung damit standen Clays Wünsche nach einer Aktivierung des politischen Lebens durch Wahlen. Schon im Oktober 1945 sah er die Zeit gekommen, „Demokratie“ und Wertewandel dadurch zu stärken. In einem Bericht an den amerikanischen Kriegsminister schrieb er: „It seems to me time to take the next step, to hold elections.“

General Lucius D. Clay (1898-1978) war ab Mai 1945 Stellv. Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland, 1947 bis 1949 war er Militärgouverneur in Deutschland und Befehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa. Bildherkunft:  https://www.army.mil/article/216006/gen_lucius_d_clay_a_brilliant_administrator

General Lucius D. Clay (1898-1978) war ab Mai 1945 Stellv. Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland, 1947 bis 1949 war er Militärgouverneur in Deutschland und Befehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa. Bildherkunft:  https://www.army.mil/article/216006/gen_lucius_d_clay_a_brilliant_administrator

Sowohl bei seinem Wunsch nach Wahlen, die die Bevölkerung politisch mobilisieren sollten, als auch bei seiner Vorstellung, so rasch als möglich in der US-Zone Länderverfassungen erarbeiten und in Kraft treten zu lassen, musste er sich über starke Widerstände seiner engeren Berater, über Bedenken aus Washington, aber auch über Wünsche und Vorschläge der Ministerpräsidenten der amerikanischen Zone hinwegsetzen, die eine Verschiebung unter anderen bis zur endgültigen Etablierung politischer Parteien für nötig hielten. Clay beharrte auf seinen Vorstellungen und seinem Zeitplan und so erfolgte mit den Gemeindewahlen im Januar 1946, nur 8 Monate nach der bedingungslosen Kapitulation, ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer Re-Demokratisierung von unten nach oben.

Auch bei der Verfassunggebung drängte er zur Eile. Im November oder Anfang Dezember 1945 erteilte er seinem Berater James Kerr Pollock, im Zivilleben Staatsrechtsprofessor an der Universität Michigan, den Auftrag, mit den Ministerpräsidenten der US-Zone über die Möglichkeit von Wahlen von Verfassunggebenden Landesversammlungen zu sprechen, für die Clay die Monate Mai oder Juni 1946 vorschwebten. Zwar rieten Wilhelm Hoegner und die anderen Länderchefs von einem solchen engen Zeitplan ab, aber Pollock schloss sich letztlich Clays Vorschlägen an, an denen er festhalten solle, wenn es das amerikanische Ziel sei, „to speed up the restoration of Democratic institutions.“

Auch ein auf Zeit spielender, höchst sachkundig besetzter Arbeitsausschuss der OMGUS-Civil Administration Branch – unter anderen gehörte diesem der 1933 von München in die USA emigrierte Verfassungsrechtler Carl Loewenstein an – konnte Clay nicht umstimmen. Nach dem von ihm aufmerksam beobachteten und im Ergebnis positiv beurteilten Gemeindewahlen beauftragte er die Direktoren der Militärregierungen in Bayern, Hessen und Württemberg-Baden, zwischen dem 26. Mai und den 30. Juni 1946 Wahlen zu Verfassunggebenden Landesversammlungen auf den Weg zu bringen. Clays enger Zeitplan sah ferner vor, dass spätestens bis Ende des Jahres die Länder über genehmigte Verfassungen und demokratisch legitimierte Regierungen verfügen sollten.

In Bayern informierte Wilhelm Hoegner am 30. Januar 1946 sein Kabinett, dass die Militärregierung ihm den Auftrag gegeben habe, „eine Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung in Vorschlag zu bringen“. Am 8. Februar 1946 wurde dieser Auftrag von Walter J. Muller in offizieller Form erteilt. Nun nahmen die Dinge ihren Lauf und die Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlung fanden schließlich tatsächlich am 30. Juni 1946 statt.

Es ist also nicht übertrieben, wenn man in General Lucius D. Clay den Initiator und spiritus rector der Bayerischen Verfassung sieht. Der 1897 geborene Soldat war 1945 Stellvertreter Eisenhowers und der eigentlich Verantwortliche für die amerikanische Militärregierung in Deutschland geworden. Von 1947 bis 1949 fungierte er als Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland.

Im Rahmen seiner Möglichkeiten betrieb und förderte er eine demokratisierende, liberale und marktwirtschaftlich ausgerichtete Besatzungspolitik, die wesentlich das Leben in den Ländern der US-Zone in den Jahren des Neuanfangs und Wiederaufbaus prägte. Die Bayerische Verfassung von 1946 hat mehrere Väter; einer davon ist Lucius D. Clay.

US-Motive der Verfassunggebung und Demokratisierung

Welche Interessen und Zielvorstellungen standen hinter Clays Drängen, in der amerikanischen Zone möglichst rasch den Weg von Demokratisierung und Verfassunggebung zu beschreiten? Die Quellen lassen verschiedene Motive erkennen, deren jeweilige Gewichtung nicht leicht zu ermitteln ist.

Obwohl „Demokratisierung“ in den ersten Monaten der Besatzungsherrschaft nicht im Vordergrund der amerikanischen Aktivitäten stand, darf man doch davon ausgehen, dass sie als politisch-ideelle weltanschauliche Basis bei Clay von Anfang an zu den fundamentalen Triebkräften seinen Handelns gehörte. Je mehr er erkannte, dass es auf deutscher Seite personelle und politische Anknüpfungspunkte gab, die dem Demokratisierungsprozess den Charakter gemeinschaftlichen Vorgehens verliehen, verfestigte sich seine Überzeugung, dass es richtig sei, den zögerlichen, Zurückhaltung empfehlenden Beratern nicht nachzugeben. Die kommunalen Januarwahlen 1946 sind hierfür ein überzeugendes Beispiel. In einem größeren Rahmen konnte sich Clay auch von den Festlegungen des Potsdamer Abkommens gestärkt fühlen, mit denen die Alliierten eine Demokratisierungspolitik fördern wollten.

Aber Clay dachte natürlich nicht nur politisch-ideell, sondern auch ökonomisch. Die hohen und laufend steigenden Besatzungskosten, ein Punkt öffentlicher Kritik auch in der amerikanischen Heimat, konnten nur reduziert werden, wenn man möglichst rasch und möglichst umfänglich administrative und organisatorische Aufgaben an deutsche Institutionen und Personen übertragen und sich auf Kontrollfunktionen beschränken konnte.

In der Mitte Brigadegeneral Walter J. Muller (1895-1967), Oktober 1945 bis November 1947 Direktor des Office of Military Government for Bavaria (OMGBY), bei einer Konferenz zwischen ihm, Abteilungsleitern von OMGBY und Ministerpräsident Wilhelm Hoegner sowie Mitgliedern seines Kabinetts. Ein Datum war nicht zu ermitteln. Entnommen aus: https://www.bayerischer-ministerrat.de – Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962 online. Kabinett Hoegner I 1945/46 (Im Druck erschienen als: Das Kabinett Hoegner I. 28. September 1945 bis 21. Dezember 1946. 2 Teilbände. Bearb. von Karl-Ulrich Gelberg, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1997)

In der Mitte Brigadegeneral Walter J. Muller (1895-1967), Oktober 1945 bis November 1947 Direktor des Office of Military Government for Bavaria (OMGBY), bei einer Konferenz zwischen ihm, Abteilungsleitern von OMGBY und Ministerpräsident Wilhelm Hoegner sowie Mitgliedern seines Kabinetts. Ein Datum war nicht zu ermitteln. Entnommen aus: https://www.bayerischer-ministerrat.de – Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962 online. Kabinett Hoegner I 1945/46 (Im Druck erschienen als: Das Kabinett Hoegner I. 28. September 1945 bis 21. Dezember 1946. 2 Teilbände. Bearb. von Karl-Ulrich Gelberg, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1997)

Am Ende des Jahres 1945 bestand der personelle Apparat des Office of Military Government for Bavaria aus 1.415 Offizieren und 2.678 Soldaten, insgesamt also 4.093 Mann. In Wahlen, Parteizulassungen und einer Verfassung sah man Möglichkeiten, die mehrfach beklagte politische Apathie der bayerischen Bevölkerung zu überwinden und Mitwirkungsbereitschaft, Engagement und Mitverantwortung zu fördern, Vertrauen und Zukunftsperspektiven bei den bayerischen Menschen zu stärken – und das Personal der Militärregierung zu reduzieren. Ende 1946 gehörten OMGBY nur mehr 1.543 Personen an, 513 Offiziere, 417 Zivilangestellte und 613 Soldaten.

Auch das Ziel eines föderalistischen und dezentralisierten Aufbaus des neuzuordnenden Deutschlands spielte bei der amerikanischen Politik der Verfassunggebung in den Ländern ihrer Zone eine wichtige Rolle, wobei man zugleich gegen davon abweichende Vorstellungen der anderen Besatzungsmächte Zeichen setzen und Fakten schaffen wollte.

Die OMGUS-Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 hatte in der amerikanischen Besatzungszone „Verwaltungseinheiten gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben“. Damit waren Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden errichtet. Verfassungen sollten die Länderregierungen demokratisch legitimieren und deren Stellung und Selbstbewusstsein in einem neuen Deutschland stärken.

Auch hier gab es ökonomische Erwägungen. Es ging um starke Länder, mit denen man eine Wirtschaftseinheit verwirklichen konnte. „Angesichts der prekären Lage der deutschen Wirtschaft war (…) die Eile, mit der Clay sein Demokratisierungsprogramm durchzuziehen bemüht war, völlig plausibel.“ (Barbara Fait).

Schließlich ist als Motiv auf die Entwicklung der internationalen politischen Lage, die zunehmenden Spannungen zwischen den westlichen Besatzungsmächten und der Sowjetunion zu verweisen. Stabilisierung im eigenen Machtbereich erschien vor dem Hintergrund des West-Ost-Verhältnisses als eine wichtige politische Aufgabe, um den Rücken frei zu haben für Konflikte, die sich bereits am Horizont abzeichneten.

US-Methoden der Verfassunggebung und Demokratisierung

Die Bedeutung der Verfassunggebung im Denken und Handeln Clays kam auch darin zum Ausdruck, dass er diese nicht nur aus organisatorischen Gründen – es waren alle Länder der US-Zone betroffen – als eine Aufgabe der amerikanischen Militärregierung insgesamt (OMGUS) verstand. In diesem Sinne lag die Zuständigkeit bei der Civil Administration Division (CAD) von OMGUS und einem dafür geschaffenen „Committee on German Governmental Structures“. In einer Kombination von klaren Vorstellungen über die Grundlinien und roten Linien, zurückhaltender Kontrolle und gleichsam vertrauensvollem gewähren und machen lassen, nahm man meist nur indirekt, durch persönliche Gespräche und Überzeugungsarbeit und durch ständige Beobachtung Einfluss auf die Verfassungsberatungen. Barbara Fait und Thomas Schlemmer haben zu Recht betont, dass sich die Besatzungsbehörden darum bemühten, „den Akt der Verfassunggebung aus dem Besatzungsalltag herauszulösen“ und eine „Atmosphäre von Freiheit“ (Lucius D. Clay) zu schaffen, in der die bayerischen bzw. deutschen Politiker ihre Vorstellungen frei entfalten konnten.

Diese Zurückhaltung im methodischen Vorgehen und die oftmals – aber nicht immer – indirekte Einflussnahme der Besatzungsbehörden dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil der Militärregierung an der Entstehung und dem materiellen Inhalt der Verfassung erheblich gewesen ist. „Tatsächlich nahm die Militärregierung“ – so Karl-Ulrich Gelberg 2003 in Korrektur der bisherigen Forschung – „in umfangreichem Maße und auch substantiell Einfluss auf zahlreiche Artikel der Verfassung.“ Den Protokollen der vorberatenden bayerischen Organe lassen sich die Vorgabe und die Akzeptanz amerikanischer Änderungswünsche in vielen Fällen nicht entnehmen,

Als amerikanischer Beobachter von OMGUS begleitete Roger H. Wells, im Zivilleben Professor für Politische Wissenschaften, die bayerischen Beratungen. Er ließ sich laufend von Mitarbeitern informieren und nahm auch vereinzelt selbst an den Sitzungen teil. Am 7. August 1946 stellte er im Verfassungsausschuss der Verfassunggebenden Landesversammlung als weitere amerikanische Sonderberater in der Frage der Landesverfassung und ständige Ansprechpartner für die bayerische Seite Albert C. Schweizer und John P. Bradford von der Civil Administration Division der amerikanischen Militärregierung in Bayern vor. „Wir stehen ihnen jederzeit zur Verfügung und würden gern von Zeit zu Zeit zwanglos mit ihnen zusammenkommen. Wir beabsichtigen nicht, an irgendwelchen Sitzungen ihrer Ausschüsse oder der Verfassunggebenden Landesversammlung selbst teilzunehmen, aber wir hoffen, dass die Fraktionsführer und die Mitglieder des Verfassungsausschusses ihre Probleme frei und ungezwungen mit uns besprechen werden.“

Die bei der Entstehung der Bayerischen Verfassung von den Amerikanern praktizierte Methode, durch Hintergrundgespräche, Anregungen und Empfehlungen bei gleichzeitig deutlicher Sprache entscheidenden Einfluss zu nehmen, kennzeichnet bis 1949 auch das Verhältnis von OMGBY und bayerischer Gesetzgebung.

Insgesamt gesehen ist die Bayerische Verfassung von 1946 ein Gemeinschaftswerk von Lucius D. Clay, amerikanischen Militärregierungsstellen (OMGUS, OMGBY), Washingtoner Ministerien und den bayerischen Politikern in den verschiedenen vorberatenden und verfassunggebenden Gremien, wobei Wilhelm Hoegner aus verschiedenen Gründen eine besondere Rolle zugebilligt werden muss.

Verfassungsentstehung in Bayern: Die konkreten Abläufe  

Der zeitliche Ablauf der konkreten Verfassunggebung in Bayern ist rasch erzählt. Der Sozialdemokrat Wilhelm Hoegner, von den Amerikanern Ende September 1945 zum „Minister President of the State of Bavaria“ ernannt, war bereits vorinformiert, als er am 8. Februar 1946 den offiziellen Auftrag erhielt, „eine Kommission für die Ausarbeitung einer bayerischen Verfassung in Vorschlag zu bringen“. In dem neunköpfigen Gremium, dem Vertreter der SPD, der CSU und der KPD angehörten, übernahm er selbst den Vorsitz. Der renommierte Staatsrechtler Hans Nawiasky, mit dem Hoegner im Schweizer Asyl Gespräche über die Verfassungszukunft Bayerns und Deutschlands geführt hatte, wurde als Sachverständiger beigezogen.

Es ging weit über die Vorstellungen der Amerikaner hinaus, dass Hoegner diesem Vorbereitenden Verfassungsausschuss bereits bei der konstituierenden Sitzung den „Entwurf einer Verfassung des Volksstaates Bayern“ vorlegte. Vorarbeiten aus dem Schweizer Asyl erweiterte Hoegner in kurzer Zeit zu einem Text, der in Umrissen bereits die endgültige Verfassung in Form und Inhalt erkennen ließ. Diese Präjudizierung der nun folgenden Beratungen ist ein wesentlicher Grund für den starken Anteil bayerischer und deutscher Verfassungsvorstellungen, die sich an der Weimarer und der Bamberger Verfassung orientierten, wobei man deren als Fehler oder Demokratiegefährdung bewertete Regelungen vermeiden wollte. Die amerikanischen Einflüsse wurden dadurch in erheblichem Umfang zu Korrekturen, Modifikationen, Streichungen und Ergänzungen. Ein wenig erinnert dieses „Vorpreschen“ Hoegners an die Eile Maximilian von Montgelas bei der Erarbeitung der bayerischen Konstitution von 1808 zur Abwehr von zu starken Vorgaben und Eingriffen Napoleons.

Das Ergebnis der Arbeit des Vorbereitenden Verfassungsausschusses ging in der zweiten Maihälfte an die Militärregierung und wurde bei OMGUS von dem erwähnten „Interdivisional Committee on German Governmental Structure“ geprüft. Ergebnis war eine Denkschrift zu den Verfassungsentwürfen von Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden, die dann bei den Beratungen der Verfassunggebenden Landesversammlung zum Grundlagenmaterial gehörte.

Die bayerische Verfassunggebende Landesversammlung, Ergebnis der ersten landesweiten demokratischen Wahlen am 30. Juni 1946, hatte zwar eine parteipolitische Zusammensetzung mit eindeutigen Mehrheitsverhältnissen (CSU 109, SPD 51, KPD 9, Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung/WAV 8 und FDP 3 Sitze), aber diese hatten keine größere Bedeutung für die vornehmlich konsensorientierten Verfassungsberatungen. Der ständige Blick auf die Besatzungsmacht hat dieses typische politische Nachkriegsverhalten erkennbar gestärkt.

Die eigentliche Arbeit leistete der aus 21 Mitgliedern bestehende Verfassungsausschuss der Verfassunggebenden Landesversammlung, in dem vor allem Wilhelm Hoegner und die CSU-Abgeordneten Hans Ehard, Alois Hundhammer und Michael Horlacher für Kompromissformeln und Einmütigkeit sorgten. Der Ausschuss legte der Landesversammlung einen „Entwurf einer Bayerischen Verfassung“ sowie einen ergänzenden Bericht vor, in dem die wichtigsten strittigen Fragen – das Amt eines Staatspräsidenten und der Wunsch nach einer Zweiten Kammer, einem Senat – thematisiert wurden. Am 26. Oktober 1946 nahm die Landesversammlung den Entwurf an, nachdem Lucius D. Clay bereits am 24. Oktober seine Zustimmung erteilt hatte, allerdings verbunden mit einer eindeutigen Interpretation des Artikels 178. Der Beitritt Bayerns zu einem zukünftigen deutschen Bundesstaat sei nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Dieser deutliche und harte Eingriff Clays ist eines der ganz wenigen Beispiele direkter und kompromissloser amerikanischer Einflussnahme und eine direkte Folge der US-Deutschlandpolitik.

Stimmabgabe bei Wahlen 1946 in München. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 76 % stimmten am 1. Dezember 1946 in einer Volksabstimmung 70 % der Wählerinnen und Wähler für die Annahme der neuen Bayerischen Verfassung. Bild: www.army.mil

Stimmabgabe bei Wahlen 1946 in München. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 76 % stimmten am 1. Dezember 1946 in einer Volksabstimmung 70 % der Wählerinnen und Wähler für die Annahme der neuen Bayerischen Verfassung. Bild: www.army.mil

Am 1. Dezember 1946 konnte die bayerische Bevölkerung über den Verfassungsentwurf abstimmen und zugleich den ersten Nachkriegslandtag wählen. Bei einer Wahlbeteiligung von knapp 76 % stimmten 70 % für die neue Verfassung, die Hoegner am Tag darauf ausfertigte und die schließlich am 8. Dezember in Kraft trat. Lucius D. Clays Zeitvorstellungen hatten sich in vollem Umfang erfüllt.

Die konkrete amerikanische Einflussnahme *(Einzelbeispiele)

Die Vorgaben der Militärregierung für den Verfassungsinhalt hielten sich zunächst in engen Grenzen. Die Verfassung sollte einen Grundrechtskatalog und einen weitgehenden Schutz der Grundrechte enthalten. Hier war der amerikanische Druck erheblich und nicht ohne Grund ist in der Forschung festgestellt worden, dass erst die Militärregierung den bayerischen Verfassungspolitikern ein modernes Grundrechtsverständnis vermittelt hat. Am 22. Oktober 1946 berichtete Hoegner von einem Gespräch mit Roger H. Wells: „Er hat uns dargelegt, dass in den Vereinigten Staaten von Amerika die Ausnahmen von den Grundrechten durch den höchsten Gerichtshof im Laufe der Zeit geschaffen und umgrenzt worden sind. Mr. Wells hat anerkannt, dass wir selbstverständlich nicht auf eine Entwicklung des Verfassungslebens von 150 Jahren zurückblicken können.“ Der dezidierte Schutz der Grundrechte und die Einführung des in Deutschland und Europa einmaligen Jedermannsrecht der Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof haben kräftige amerikanische Wurzeln.

Die zweite „rote Linie“, die den Spielraum der Verfassunggebenden Landesversammlung einschränkte, war der amerikanische Wunsch, die Verfassung solle Regelungen enthalten, die die Übertragung von Hoheitsrechten auf „gesamtdeutsche“ Institutionen ermöglichten. Allen fundamental-föderalistischen oder separatistischen bayerischen Vorstellungen war damit der Boden entzogen. Und das in einer politischen Gesamtsituation, in der man in Bayern intensiv über staatliche Souveränität und Selbstständigkeit nachdachte. In der letzten Sitzung der Verfassunggebenden Landesversammlung wurde ein Brief General Clays verlesen, der apodiktisch jede Art von Partikularismus oder Separatismus ausschloss und ausdrücklich formulierte, dass der in die Verfassung (Art. 178) aufgenommene bayerische Wille, einem zukünftigen deutschen Bundesstaat beizutreten nicht als Recht, sondern als alternativlose Pflicht zu verstehen sei.

An dieser Stelle können nicht die zahlreichen amerikanischen Interventionen zu einzelnen Verfassungsartikeln angesprochen oder alle Streichungen – etwa der Bestimmungen über die Planwirtschaft, die staatliche Überwachung des Geld- und Kreditwesens und des Außenhandels – im Detail erläutert werden. Wichtig war den Amerikanern die Garantie der örtlichen Selbstverwaltung, die politische Neutralität der Beamten, die Festlegung ihrer Leistungen durch Prüfungen im Wege des Wettbewerbs sowie das Bekenntnis zum „demokratisch-konstitutionellen Staat“.

„Moniert wurden u. a. die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts bei der Normenkontrolle, der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Landtagsverhandlungen, der nicht an Bedingungen geknüpft war, sowie die Zwangsmitgliedschaft in kulturellen Körperschaften, Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft und Organisationen der Verbraucher und Erzeuger.“ Das Notstandsrecht wurde befristet, die Verpflichtung der Presse zu sachlicher Berichterstattung gestrichen – „darin hatte die Militärregierung einen Ansatzpunkt für Pressezensur gesehen – und bei der Wahl der Senatoren (wurde) die Formel ‚nach demokratischen Grundsätzen‘ ergänzt.“ (Karl-Ulrich Gelberg). In Artikel 184 musste ein Vorrang für die Entnazifizierungsgesetze der unmittelbaren Nachkriegszeit normiert werden: „Die Gültigkeit von Gesetzen, die gegen Nationalsozialismus und Militarismus gerichtet sind oder ihre Folgen beseitigen wollen, wird durch diese Verfassung nicht berührt oder beschränkt.“

Bleibt das zusammenfassende Urteil eines nicht unerheblichen amerikanischen Einflusses auf den materiellen Inhalt der Bayerischen Verfassung, als deren Orientierungsmuster also keineswegs nur die Weimarer und die Bamberger Verfassung sowie von Hoegner und Nawiasky in der Schweiz gewonnene Einsichten und Erfahrungen gesehen werden dürfen. Auffallend bei den Interventionen ist der Eindruck, dass Vorgaben, die von Lucius D. Clay persönlich kamen, unverzüglich umgesetzt worden sind. In den anderen Fällen scheint es gewisse Spielräume bei der Erörterung gegeben zu haben.

Lieutenant John D. Skilton (1909-1992), beim Holzankauf um das beschädigte Dach der Residenz in Würzburg abzusichern und die Tiepolo-Fresken dort zu retten. Der US-Offizier war einer der „Monument Man“ – im gleichnamigen Film blieb der Kunst- historiker 2014 allerdings unerwähnt. Bild: https://www.monumentsmenfoundation.org/skilton-lt-john-d-jr

Lieutenant John D. Skilton (1909-1992), beim Holzankauf um das beschädigte Dach der Residenz in Würzburg abzusichern und die Tiepolo-Fresken dort zu retten. Der US-Offizier war einer der „Monument Man“ – im gleichnamigen Film blieb der Kunst- historiker 2014 allerdings unerwähnt. Bild: https://www.monumentsmenfoundation.org/skilton-lt-john-d-jr

Amerika und die Wiedererrichtung der Demokratie *in Bayern (1945-1952): Der größere Rahmen

Der Einfluss der Amerikaner auf die Entstehung und die Formulierung der Bayerischen Verfassung 1946 war lediglich ein Teilbereich der Bemühungen der Militärregierung um Demokratisierung, demokratische Erneuerung, rechtsstaatlichen Wiederaufbau, „reorientation toward democracy and peace“, war ein Segment im weiten Feld der amerikanischen Politik- und Kulturoffensive in den Jahren unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Wichtige Wurzeln dieser Offensive reichen bis in die Zeit der Vorbereitung und Schulung des Militärregierungspersonals zurück. Schon im Mai 1942 begann die neue School of Military Government in Charlottesville (Virginia) mit ihrem Schulungsprogramm. Thomas Schlemmer hat mit Blick auf Bayern zusammenfassend festgestellt: „Die Qualität des in den USA ausgebildeten Militärregierungspersonals, auf dessen Auswahl die zuständigen Rekrutierungsbüros der Army einige Sorgfalt verwendet hatten, war erstaunlich hoch.“

Im Rahmen der vorliegenden, auf die Verfassunggebung zielenden Ausführungen kann auf das umfassende Spektrum der amerikanischen Initiativen und Projekte nur kurz hingewiesen werden. Es reicht von den Aktivitäten der Kunstschutzoffiziere in der kämpfenden Truppe, beispielsweise dem Retter der Tiepolo-Fresken in der Würzburger Residenz John D. Skilton, bis zu den vielfältigen Aktivitäten der Kreis Resident Officers (1949-1952), die Thomas Schlemmer als McCloys Botschafter in der Provinz bezeichnet hat; er reicht von der zunächst mit strengen Auflagen und Kontrollen verbundenen Zulassung politischer Parteien über die Lizensierung der Presse bis zu den nicht sehr erfolgreichen Versuchen, traditionelle Strukturen im Bildungsbereich, in der Handwerksorganisation oder im öffentlichen Dienst zu verändern, zu modernisieren. Ganz im Vordergrund standen zunächst die politische Säuberung und Entnazifizierung, deren Bilanz zwar zwiespältig ist, die aber dennoch einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Erneuerung geleistet haben. Vieles muss hier ungesagt bleiben, aber es kann kein Zweifel daran bestehen, dass man in der Verfassungsinitiative und der Verfassungsförderung die Highlights der amerikanischen Demokratisierungspolitik nach 1945 in Bayern und Deutschland sehen darf.

 

Literaturhinweise:

Barbara Fait: „In einer Atmosphäre von Freiheit“. Die Rolle der Amerikaner bei der Verfassunggebung in den Ländern der US-Zone 1946, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 33 (1985), S. 420-455.

Barbara Fait: Demokratische Erneuerung unter dem Sternenbanner. Amerikanische Kontrolle und Verfassunggebung in Bayern 1946, Düsseldorf 1998.

Karl-Ulrich Gelberg: Unter amerikanischer Besatzung 1945-1949, in: Alois Schmid (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte Band IV/Erster Teilband, Zweite, völlig neu bearbeitete Auflage, München 2003, S. 646-802.

Karl-Ulrich Gelberg: Die Protokolle des Vorbereitenden Verfassungsausschusses in Bayern, München 2004.

Reinhard Heydenreuter: Office of Military Government for Bavaria, in: Christoph Weisz (Hrsg.): OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945-1949, S. 143-315.

Wilhelm Hoegner: Besatzungsmacht und bayerische Verfassung von 1946. Zum zehnjährigen Bestehen der bayerischen Verfassung, in: Bayerische Verwaltungsblätter 1956, S. 353-354.

Maximilian Lanzinner: Zwischen Sternenbanner und Bundesadler. Bayern im Wiederaufbau 1945-1958, Regensburg 1996.

Heinrich Oberreuter/Jürgen Weber (Hg.): Freundliche Feinde? Die Alliierten und die Demokratiegründung in Deutschland, München und Landsberg am Lech 1996. In diesem Sammelband vor allem:

Thomas Schlemmer: Der Amerikaner in Bayern. Militärregierung und Demokratisierung nach 1945, S. 67-99.

Hermann Rumschöttel: Stationen, Verbindungen und Weichenstellungen der bayerischen Verfassungsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, in: Horst Gehringer u. a. (Hrsg.): Demokratie in Bayern. Die Bamberger Verfassung von 1919, Bamberg 2019, S. 19-35.

Hermann-Josef Rupieper: Die Wurzeln der westdeutschen Nachkriegsdemokratie. Der amerikanische Beitrag 1945-1952, Opladen 1993.

Thomas Schlemmer: McCloys Botschafter in der Provinz. Die Demokratisierungsbemühungen der amerikanischen Kreis Resident Officers 1949-1952, in: Viertelsjahrshefte für Zeitgeschichte 47 (1999), S. 265-297.

Annette Zimmer: Demokratiegründung und Verfassungsgebung in Bayern. Die Entstehung der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946, Frankfurt a. M. 1987

 

 

 

 

 

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner, Ministerpräsident Dr. Markus Söder und der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler haben in einem gemeinsamen Festakt im Nationaltheater das 75-jährige Jubiläum der Bayerischen Verfassung gefeiert. Die Festansprache hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. Corona-bedingt fand der Festakt ohne Gäste statt, wurde jedoch im Bayerischen Fernsehen live übertragen.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner hob in der Podiumsdiskussion das Zeitlose der Bayerischen Verfassung hervor: „Unsere Verfassung enthält den Bauplan für unsere freiheitliche Demokratie, für eine wehrhafte Grund- und Werteordnung, für das gesellschaftliche Zusammenleben. Und sie ist klar und einfach formuliert – und bringt die Werte zeitlos zu Papier.”

Bemerkenswert sei zudem, „dass unsere Verfassung nicht nur Grundrechte benennt, sondern auch Grundpflichten formuliert.“ So heiße es in Artikel 117 der Bayerischen Verfassung: „Der ungestörte Genuss der Freiheit für jedermann hängt davon ab, dass alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen.“ „Das zeigt in klaren Worten, das niemand alleine auf der Welt ist.“

 

Ministerpräsident Dr. Markus Söder betonte: „Bayern steht für Toleranz und Demokratie. Wir leben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, der auch in der Pandemie funktioniert. Unsere Verfassung hat sich beim Erhalt der Demokratie und bei der Bekämpfung der Pandemie bewährt.“

 

Auch der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Hans-Joachim Heßler hob die große Bedeutung des Rechtsstaats für unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen hervor: „Wir sollten uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass vermeintlich selbstverständliche Errungenschaften wie die Rechtsstaatlichkeit alles andere als selbstverständlich sind. Sie sind – das zeigt auch die bayerische Verfassungsgeschichte gut – Schritt für Schritt errungen worden und können unter ungünstigen Umständen auch wieder verloren gehen.“

 

Podiumsdiskussion beim Festakt „75 Jahre Bayerische Verfassung“ mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landtagspräsidentin Ilse Aigner und Verfassungsgerichtspräsident Dr. Hans-Joachim Heßler.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth betonte in seiner Rede „die Entschlossenheit, mit der man sich in Bayern schon kurz nach Kriegsende anschickte, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine bessere Zukunft zu gestalten.“ Zwar habe es „der Lauf der Geschichte bekanntlich mit sich gebracht, dass die Bayerische Verfassung – im Jahr 1946 als Vollverfassung mit dem Anspruch umfassender Maßgeblichkeit konzipiert – in zunehmendem Maße durch andere verfassungsrechtliche Ordnungsrahmen ergänzt und überlagert wurde“ – allen voran durch das Grundgesetz, das im Mai 1949 verkündet wurde.

©Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

#Bayern#Bayerische Verfassung#Bayernbund#Landtag#Staatsregierung#Ministerpräsident#Landtagspräsidentin#Verfassungsgerichtspräsident

 

 

Der Bayernbund gratuliert seinem Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger herzlich zum 60. Geburtstag. (v.l.:) Stellvertretender Landesvorsitzender Christian Glas, Max Bertl (Ehrenvorsitzender des Bayerischen Trachtenverbandes), Ehefrau Burgi Friesinger, Annemie Bertl, Landesschatzmeister Stephan Schlier, Ehrenlandesvorsitzender Adolf Dinglreiter, Sebastian Friesinger und WBR-Redakteur Fritz Lutzenberger.

Lang war die Liste der Gratulanten, die sich am Tag des 60. Geburtstages von Sebastian Friesinger aus Albaching im Gasthaus Kalteneck einfanden.

Bei einer gemütlichen Brotzeit gratulierte neben der Verwandtschaft, Nachbarschaft und Freunden auch Oberbayerns Bezirkstagspräsident Josef Mederer, er bezeichnete den langjährigen Bezirksrat als vielseitigen Akteur mit einem außergewöhnlichem Fleiß.

 

Auch die vielen weiteren Gratulanten (u.a. MdL Klaus Stöttner und Landrat Otto Lederer)  bescheinigten Wast Friesinger viel ehrenamtliches Engagement bei seiner Heimatgemeinde, auf Rosenheimer Kreisebene, als Landesvorsitzender vom Bayernbund, als Sprecher der Bürgerallianz Bayern, als Vorsitzender vom FC-Bayern-Fan-Club Albaching, als Hochzeitslader, als RegRo-Vorsitzender und Förderer der Direktvermarktung sowie als Vorsitzender vom Förderverein des Bauernhausmuseums Amerang.

Ganz persönliche Gstanzl wurden von den Kindern vorgetragen.

 

 

 

 

 

Herzliche Glückwünsche natürlich auch vom Bayernbund, vorgetragen vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Christian Glas und Landesschriftführer Thomas Sax.

Fotos: Anton Hötzelsperger

 

#Bayernbund#Bezirk Oberbayern#Bezirkstagspräsident Mederer#60.Geburtstag#Sebastian Friesinger#Hochzeitslader

Die alljährliche Landesversammlung des Bayernbundes stand 2021 unter einem ganz besonderen Vorzeichen: Der Verband wurde vor 100 Jahren am 15. März 1921 in München gegründet. Zu diesem besonderen Jubiläum hatten sich auch ganz besondere Gäste angekündigt: Die königlichen Hoheiten Herzog Franz von Bayern und Prinz Ludwig von Bayern nahmen sich den ganzen Tag Zeit für den Bayernbund.

Die Bayerische Staatsregierung wurde durch Frau Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Michaela Kaniber vertreten.

Weitere Ehrengäste sind Max Bertl vom Bayerischen Trachtenverband (links) und Florian Besold (Bayerische Einigung, Bayerische Volksstiftung)(rechts).

 

 

Weitere Ehrengäste waren Josef Mederer, Präsident des Bezirkstages Oberbayern, stellvertretender Landrat Konrad Heuwieser, Altöttings Bürgermeister Stephan Antwerpen, der Vorsitzende des Bayerischen Trachtenverbandes, Max Bertl, Florian Besold von der Bayerischen Einigung/Bayerische Volksstiftung, Dieter Vierlbeck von der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie Dr. Helmut Wittmann.

 

Die musikalische Gestaltung der Festversammlung übernahm die Bayernbund-Musik unter der Leitung von Rudi Piezinger, die Parsberger Sänger vom Kreisverband Oberland sangen zum Mittagstisch den „Engel des Herrn“.

 

In ihrer Festansprache führte Ministerin Kaniber aus: „Der Bayernbund ist eine feste Größe und starke Bastion für den Freistaat. Unser Ministerpräsident, der Ihrem Bund auch persönlich eng verbunden ist, hat ja vor wenigen Monaten in einer bewegenden Feststunde im Kaisersaal der Münchner Residenz als Zeichen seiner Wertschätzung dem Bayernbund eine Ehrenfahne überreicht. Wie ich gehört habe, wurde diese Ehrenfahne beim heutigen Festgottesdienst  geweiht“ – so Ministerin Michaela Kaniber und sie ergänzte: „Die Ehrenfahne steht für Tradition, Fortschrift und bürgerschaftliches Engagement für Bayern und sie wird nur sehr selten verliehen. Der Bayernbund ist zweifelsfrei ein sehr würdiger Träger dieser Ehrenfahne“. Ihre Festrede beendete die Ministerin mit dem Hinweis, dass mehr denn je die Heimat gebraucht wird, weil sich die Welt in einem noch nie dagewesenen Tempo ändert sowie mit den Worten: „Wer gut verwurzelt ist, ist auch offen für andere Kulturen. Bündeln Sie Ihre Kräfte und nehmen Sie die Jugend mit. Sie sucht nach der Heimat. Lassen Sie mich schließen, nicht mit einem Gruß, es ist vielmehr ein Gebet mit einer Zeile aus unserer Hymne: Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“.

 

Bayernbund steht im Jubiläumsjahr solide da.

 

Aus den Berichten von Landesvorsitzendem Sebastian Friesinger, von Landesschatzmeister Stefan Schlier (vorgetragen von Thomas Sax) und von Revisor Christian Bürger konnten die Delegierten aus den Kreisverbänden entnehmen, dass der Bayernbund auch in Corona-Zeiten seinem Auftrag nachkam.

 

Josef Mederer als Präsident des Bezirks Oberbayern bescheinigte in seinem Grußwort dem Bayernbund, dass dieser es verstanden hat, in all den 100 Jahren immer ein christlich-politisches Bild zu zeichnen und er sagte: „Der Bayernbund hat eine Grundeinstellung für einen friedlichen Rechtsstaat mit Blick auf Föderalismus, mit kommunaler Bodenhaftung und mit Respekt vor der europäischen Gemeinschaft“.

 

Stellvertretender Landrat Konrad Heuwieser sprach auch im Namen von Landrat Erwin Schneider die Glückwünsche für den Landkreis Altötting aus.

 

Und Erster Bürgermeister Stefan Antwerpen freute sich, dass der Bayernbund ganz bewusst und in stets guter Abstimmung die 100-Jahr-Feier im Gnadenort Altötting abgehalten hat.

Landesvorsitzender Max Bertl vom Bayerischen Trachtenverband, der bei der Ehrenfahnen-Weihe Pate stand, gratulierte auch Namens der Bürgerallianz Bayern und der Bayerischen Einigung/Bayerischen Volksstiftung. Dabei sagte er: „100 Jahre sind nicht leicht, um über die Runden zu kommen. Stetes Vertrauen haben bewirkt und werden auch weiter bewirken,  dass der Bayernbund zeitgemäß, groß und stark ist. Nach dem heutigen Gottesdienst auf dem Kraftort Kapellplatz können wir dankbar zurückschauen und mit Zuversicht in die Zukunft schauen“.

 

Hohe Auszeichnung für vier verdiente Bayernbund-Mitglieder.

 

Die Landesversammlung 2021, verbunden mit dem 100-jährigen Bestehen des Bayernbundes war ein würdiger Rahmen, im dem S.K.H. Herzog Franz von Bayern das von ihm gestiftete goldene Protektoratsabzeichen an vier sehr verdiente Bayernbund-Mitglieder überreichte. Ausgezeichnet werden damit Persönlichkeiten, die sich durch aktive Tätigkeit besondere Verdienste in und für Bayern erworben haben.

Der stellvertretende Landesvorsitzende des Bayernbundes, Wolfgang Kink, ist seit vielen Jahren im Bund Bayerischer Sportschützen an führender Stelle engagiert und wurde 2008 zum 1. Landeschützenmeister gekürt. Er setzt sich seit vielen Jahren auch für die Belange des Bayernbundes ein und hat ganz besonders an der Neugründung des Kreisverbandes München mitgewirkt. (Laudator Josef Kirchmeier)

Professor Dr. Dieter Weiß, Mitglied des Landesvorstandes des Bayernbundes, ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bayerische Geschichte und vergleichende Landesgeschichte mit besonderer Berücksichtigung des Mittelalters, sowie Mitglied des Instituts für Bayerische Geschichte an der Universität München. Er hat in den letzten Jahrzehnten die Geschichte des Bayernbundes wissenschaftlich aufgearbeitet und in einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen dokumentiert. Besonders herauszuheben sind die 2 Veröffentlichungen, die er zum 90. und jetzt zum 100. Bestehen des Bayernbundes gefertigt hat. Sie beschreiben ein Stück bayerische Geschichte des Bayerischen Heimat- und Königsbundes und des Bayernbundes, die der Heimat Bayern gedient haben.

Altlandrat Luitpold Braun hat, beginnend im Jahr 2009, einen neuen Kreisverband für die Landkreise Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen aufgebaut. Innerhalb kürzester Zeit konnten so zweihundert neue Mitglieder für den Bayernbund gewonnen werden. Außerdem zeichnet er über all die Jahre verantwortlich für eine Fülle von Veranstaltungen. Auf seine Initiative geht auch die Einführung eines Ehrenringes zurück, mit dem der Kreisverband alljährlich zum Bayerischen Verfassungstag Persönlichkeiten auszeichnet, die sich über die Grenzen des Wirkungsbereiches hinaus um Bayern verdient gemacht haben. (Laudator: WBR-Redakteur Fritz Lutzenberger)

Sepp Höfer engagiert sich seit 1994 in der Vorstandschaft des Kreisverbandes Rosenheim als Schatzmeister und stellvertretender Kreisvorsitzender. Außerdem engagiert er sich in den Projekten des Bayernbundes wie den Rätselreisen, Freude an der Mundart oder Zukunft unserer Dörfer. Sepp Höfer ist immer bereit, dort einzuspringen, wo eine Lücke entsteht. (Laudator: Christian Glas)

 

Herzog Franz von Bayern zeichnet verdiente Mitglieder für ihre großartigen Leistungen mit dem Protektoratsabzeichen in Gold aus: (vordere Reihe v.l.:) Sepp Höfer, Kreisverband Rosenheim (Protektoratsabzeichen in Gold), Adolf Dinglreiter (Laudator), Prof. Dr. Dieter Weiß vom Landesvorstand (Protektoratsabzeichen in Gold), S.K.H. Herzog Franz von Bayern (Stifter des Protektoratsabzeichens), Wolfgang Kink (Protektoratsabzeichen in Gold), Luitpold Braun (Protektoratsabzeichen in Gold), (hintere Reihe v.l.:) stellv. Landesvorsitzender Christian Glas, Landesvorsitzender Sebastian Friesinger, S.K.H. Prinz Ludwig von Bayern, Josef Kirchmeier (Laudator), Fritz Lutzenberger (Laudator).

 

 

Abschließend überreichte der Landesvorsitzende Sebastian Friesinger Repliken der neuen Fahne an den Vorsitzenden des Bayerischen Trachtenverbandes, Max Bertl für die Übernahme der Patenschaft,

 

dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Christian Glas für seinen unermüdlichen Einsatz gerade auch jetzt für den Festgottesdienst und die Landesversammlung

 

sowie an WBR-Redakteur Fritz Lutzenberger, der in Pandemiezeiten über die Weiß-Blaue Rundschau und das Internet die Verbindung des Bayernbundes zu seinen Mitliedern gehalten und auch die Festschrift zum 100-jährigen Bestehen gestaltet hat. (Text: Anton Hötzelsperger, Fritz Lutzenberger)(Bilder: Fritz Lutzenberger, Anton Hötzelsperger, Thomas Schwitteck)

 

 

Sebastian Friesinger (links) und Christian Glas (rechts) danken S.K.H. Herzog Franz von Bayern und S.K.H. Prinz Ludwig von Bayern für die Ehrungen und die Teilnahme an Festgottesdienst und Landesversammlung.

#Bayernbund#100Jahre#Herzog Franz von Bayern#Prinz Ludwig von Bayern#Altötting

Altötting/Bayern (hö) – Der 11. September 2021 ist in dreifacher Weise ein bedeutendes, geschichtliches Datum für Bayern und die Welt: einmal wegen der verheerenden und weltverändernden Attentate auf das World Trade Center in New York vor 20 Jahren, dann in guter Erinnerung an den Heimatbesuch des inzwischen emeritierten Papstes Benedikt XVI in Altötting und nunmehr aktuell, weil der Bayernbund seinen 100. Geburtstag ebenfalls in Altötting abhielt. Höhepunkt der Feierlichkeit war ein Festgottesdienst, der positiv-wetterbedingt auf dem Kapellplatz von Altötting mit Weihbischof Wolfgang Bischof möglich war und innerhalb diesem die von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gestiftete Ehrenfahne ihre kirchliche Weihe bekam.
„Ihr habt Euch seit 100 Jahren auf die Fahne geschrieben, für die Menschen und für das Land Bayern einzustehen, Ihr habt Euch einer großen Sache verschrieben, damit lässt sich ein Bündnis bewahren und fortschreiben. Mit Eurem Engagement gebt ihr eine fundamentale und lebendige Zusage zugunsten dem Bayernbund, Eurem Erbe sowie nicht zuletzt Eurem Auftrag und Euren Aufgaben“ – so Weihbischof Wolfgang Bischof eingangs des Festgottesdienstes und er fügte zurück- und ausblickend hinzu: „Der Kern der Botschaft Christi auch für Hier und Heute ist, dass man sich nicht vom Alltag aufsaugen lassen soll und dass wir echt und ehrlich bleiben sollen. Dazu braucht es ein Gefühl für Heimat, um Leben für und in Bayern zu fördern“. Um die Orientierung im Leben nicht zu verlieren – so bat der Weihbischof weiter – soll man Sprache und Handeln überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind und er fügte selbstkritisch hinzu: „Das gilt auch für uns als Kirche, wenn wir die Botschaft, Gott ist mit uns unterwegs, auf den Prüfstand stellen. Eine gute Orientierung ist dabei und ganz im Sinne des Bayernbundes, wenn sich Glaube, Brauchtum und Menschen gemeinsam auf den Weg für ihre Zukunft machen“.
Festmesse-Höhepunkt: Weihe der neuen Standarte
Die musikalische Gestaltung des Kirchenzuges zum Kapellplatz und des Gottesdienstes übernahmen die Bayernbund-Musik vom Kreisverband Rosenheim, die Parsdorfer Sänger vom Kreisverband Oberland und Bayernbund-Mitglied Hans Berger aus Oberaudorf auf seiner Zither. Im Rahmen der Festmesse wurde von Weihbischof Bischof, der im Altardienst noch von Prälat Dr. Klaus Metzl als Stadtpfarrer von Altötting und von Prälat i.R. und Bayernbund-Pfarrer Josef Obermaier unterstützt wurde, die vor wenigen Monaten von Bayerns Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gestiftete Ehrenfahne mit kirchlichem Segen geweiht. Dabei wurden an die Ehrenfahne, die zukünftig von Manfred Karl aus Neubeuern bei ganz besonderen Anlässen getragen wird, Erinnerungs-Fahnenbänder im Auftrag der Landesvorstandschaft, des Paten Bayerischer Trachtenverband, des Ehrenvorsitzenden Adolf Dinglreiter und für die Verstorbenen mit jeweiligen Prologs angebracht.
Für Bayernbund-Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger waren der gemeinsame Kirchgang, der Gottesdienst auf dem Kraftplatz vor der Gnadenkapelle und die Standarten-Segnung ein vielfacher Grund zum „Vergelt´s –Gott-Sagen“.
Sein Dank und Gruß galt in erster Linie Seiner Königlichen Hoheit Herzog Franz von Bayern, der mit seinem Vetter Prinz Ludwig teilnahm sowie den weiteren Ehrengästen Josef Mederer (Bezirkstagspräsident von Oberbayern), Bürgermeister Stephan Antwerpen von der Gastgeberstadt Altötting, einer Abordnung des Bayerischen Trachtenverbandes („Göd“) sowie Ehrenvorsitzenden Adolf Dinglreiter mit den Ehrenmitgliedern des Bayernbundes.
Über die Festversammlung des Bayernbundes zum 100jährigen Bestehen im Forum Altötting berichten wir noch gesondert. (Anton Hötzelsperger)
Foto/s: Hötzelsperger/Lutzenberger – Eindrücke von der Festmesse auf dem Kapellplatz mit Fahnenweihe beim Bayernbund in Altötting.
#Bayernbund#100 Jahre#Altötting#Herzog Franz von Bayern#Prinz Ludwig von Bayern

 

Wenn bei notwendigem Landverbrauch immer öfter pauschal von Zubetonieren der Landschaft geredet wird, wird das der Sachlage nicht gerecht. Es ist wie bei der Verschuldung der öffentlichen Haushalte: entscheidend ist, für welche Verwendung (Investitionen oder Konsum) es geschieht. Es kommt immer darauf an, für was der Grund verwendet wird und ob es Alternativen gibt. Die Flächenverwendung – nicht immer ist es ein Verbrauch – steht unter der Reihenfolge Mensch, Tier, Pflanze/Natur. Der Erhalt der Natur (einschließlich der Siedlungsgebiete der Tierwelt) darf also dort Einschränkungen erfahren, wo ein den Menschen dienendes höheres Ziel Vorrang hat. Wo es irgendwie geht mit Ausgleichsmaßnahmen. Was nützt den Bürgern eine überall intakte Natur, wenn sie keine Wohnung und/oder keinen Arbeitsplatz haben? Bei Zunahme der Bevölkerung – natürlicher oder hereingeholter – müssen eben auch die Folgen getragen werden.

 

Das als „Zubetonieren“ Bezeichnete ist ja kein bösartiger Selbstzweck sondern dem Bedarf geschuldet. Die verbrauchten Flächen haben überdies einen immer höheren Anteil an grüner Begleitung bei Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsbauten, die in der Statistik ebenfalls als Verbrauch erfasst werden. Die plakative Umrechnung in Fußballfelder (a 6000 qm) täuscht darüber hinweg, dass es sich im Jahr um ca. ein Promille der Fläche handelt. So wird das Klima dadurch auch nicht bei uns beeinträchtigt, sondern z. B. durch die wirklich gigantischen Abholzungen in Südamerika. Selbstverständlich ist trotz der Bevölkerungszunahme ein Ende des zusätzlichen Flächenverbrauchs anzustreben und auch abzusehen.

 

Schon durch den Verzicht auf weitere Kohleabbauflächen wird viel Fläche gerettet. Beim Ausbau des überörtlichen Straßennetzes ist mit dem Grundnetz ein Ende vorgegeben und bei Bahnlinien letztlich auch. Es wäre denen gegenüber ungerecht einfach aufzuhören, die jetzt endlich mit dem Ausbau dran sind, nachdem sie  40 Jahre gewartet haben, während woanders alles fertig wurde. Neue Friedhöfe sind nicht mehr nötig, weil immer mehr Urnengräber kommen. Öffentliche Bauten und Sportplätze wird es nur dort noch brauchen, wo die Bevölkerung überdurchschnittlich wächst – im Amateurbereich bestenfalls ohne Kunstrasen. Und neue Kasernen werden wir hoffentlich nie mehr brauchen.  Bleibt noch der Wohnungs- und Gewerbebau, wo es sich immerhin um menschenwürdigen Wohnraum sowie Büro-, Versorgungs- und Produktionsflächen handelt. Letztere schaffen – bestenfalls heimatnahe – Arbeitsplätze, die nur der nicht schätzt, der einen sicheren hat. Auch verringert eine wohnungsnahe Versorgung Beschaffungsverkehr.

 

Selbstverständlich muss Vorrang vor neuem Flächenverbrauch haben, den bestehenden intelligenter zu nutzen. Eine nun endlich in Gang kommende Flächenkreislaufwirtschaft muss als Endziel die Beendigung des Neuverbrauchs an Boden haben und natürlich auch die Klimaneutralität im Auge behalten! Bei neuen Bedarfsflächen ist von allen staatlichen Ebenen je nach Zuständigkeit zu prüfen, ob es Alternativen gibt. Bei jahrelangen Leerständen (meistens sowieso Schandflecken) könnte eine gesetzliche Pflicht zur – vergüteten – Wiederzurverfügungstellung eingeführt werden. Bei Gewerbe- und Versorgungsbauten sollte zumindest die Zweigeschossigkeit die Regel werden – einschließlich der Parkflächen. Bei Wohnraum wäre eine Nachverdichtung (Anreize?) dort sinnvoll, wo Wohnungsnot und übergroße Grundstücke zusammentreffen, natürlich der vorhandenen Siedlungsstruktur angepasst.

 

Schon die Preisentwicklung wird dafür sorgen, dass – zumindest in den Städten – die Grundstücke kleiner und die Häuser höher werden. Im übrigen geht die Wohnqualität nun einmal mit der Fläche einher, die für jeden Menschen zur Verfügung steht. Wenn die Bürger immer mehr Zeit zuhause verbringen, darf die häusliche Lebensqualität nicht außer Acht gelassen werden, auch wenn Einfamilienhäuser mehr Platz und längere Zufahrtsstraßen benötigen. Mensch vor Natur! Allerdings: Dass durch die Baumaßnahmen beim Landverbrauch auch Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden, ist hier ein Kollateralnutzen, der als Selbstzweck kein Argument sein darf.

 

Gerade Trassen brauchen grundsätzlich weniger Fläche. Bei neuen – sichereren und zeitsparenden – Straßen müssen jedoch mehr alte Strecken zurückgebaut werden, damit dies ein Vorteil wird. Für entlastende Ortsumgehungen gilt wieder: Mensch vor Natur. Und auch bei Bahntrassen wird nicht jede alte Strecke neben der – Inlandsflüge ersetzenden – Schnelltrasse noch benötigt. Wo die S-Bahn kilometerlang durch Wiesen (und eventuell Wälder) fast ohne Besiedlung fährt, wäre zu prüfen, ob hier Menschen zur vorhandenen Infrastruktur gebracht werden könnten, die anderswo mühselig geschaffen werden muss (Beispiel Raum Fischerhäuser Richtung Flughafen). Als Ausgleich könnte z. B. die doppelte Fläche weiter draußen aufgeforstet werden. Sinnvoll sind auch die Hochwasser-Ausgleichsflächen als Doppelnutzung im landwirtschaftlichen Normalfall und im Katastrophenfall – natürlich gegen volle Entschädigung auch eventueller Folgelasten.

 

Zum Schluss erlaube ich mir noch eine ironische Anmerkung an alle, denen es rein um die Flächen geht: Die wenigste Fläche in ihrem jeweiligen Bereich würden lauter Wolkenkratzer, der Flugverkehr (am besten mit Wasserstoff) und die Stromgewinnung aus Kernkraft benötigen….

 

 

Konrad Schwarzfischer

konrad.schwarzfischer@t-online.de

#Landesentwicklungsprogramm2021#Bayern#Bayernbund

Foto:Von Coyote III – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39411941

Erstmals seit 2019 konnte der Kreisverband Weilheim-Schongau/Garmisch-Partenkirchen des Bayernbundes heuer wieder eine Jahreshauptversammlung abhalten. Man traf sich im Gasthaus „Zum Bayerischen Paradies“ in Saulgrub. Nach der Erledigung der obligatorischen Tagesordnungspunkte konnte der Kreisvorsitzende Ludwig Bertl sieben anwesende Mitglieder für ihre zehnjährige Zugehörigkeit zum Bayernbund ehren.

Im Anschluss hielt Fritz Lutzenberger, der frühere Leiter der Sparkasse Schongau und Redakteur der Weißblauen Rundschau, der Verbandszeitschrift des Bayernbundes, einen Vortrag zur Geschichte der Organisation, die in diesem Jahr ihr hundertjähriges Bestehen feiert.

Der Bayernbund wurde 1921 unter dem Namen „Bayerischer Heimat- und Königsbund“ gegründet. Er setzte sich für eine Restituierung der Wittelsbachermonarchie ein. Dies sollte den Staatscharakter Bayerns stärken und zu einer föderalistischen Reichsreform beitragen, die den Ländern der Weimarer Republik wieder die starke Stellung verschaffen sollten, die die Einzelstaaten bis zur Erzbergerschen Finanzreform und der Verfassungsordnung von Weimar gehabt hatten.

Zu den radikalsten Gegnern der bayerischen Föderalisten und Monarchisten dieser Zeit gehörte die NSDAP, eine damals zwar weitgehend auf Bayern konzentrierte Partei, die aber von Anfang an für einen zentralistischen Reichsaufbau plädierte und den bayerischen Staatsgedanken ablehnte. Gerade jüngere geschichtswissenschaftliche Publikationen betonten, dass Adolf Hitler zumindest zeitweilig in den bayerischen und österreichischen Legitimisten seine gefährlichsten Gegner sah. Seine erste Haftstrafe musste er bereits zwei Jahre vor dem Hitlerputsch absitzen, weil er an einer körperlichen Attacke auf Otto Ballerstedt, einem engagierten Redner und Aktivisten für die bayerische Sache, beteiligt gewesen war.

Der Bayerische Heimat- und Königsbund hatte in den zwanziger Jahren zeitweilig mehr als 100 000 Mitglieder. Bis in das Frühjahr 1933 versuchten patriotische und monarchistisch gesinnte Kräfte aus seinen Reihen und seinem Umfeld die bayerische Staatlichkeit vor der Gleichschaltung durch Berlin zu retten. Diese Bemühungen waren erfolglos. Der Bund musste sich auflösen, monarchistische Widerstandszirkel wurden von der GESTAPO enttarnt und vormalige Mitglieder des Heimat- und Königsbundes waren Verfolgungen ausgesetzt, die in manchen Fällen bis zu ihrer Ermordung reichten.

Nach dem Kriegsende konstitutionierte sich der Bayerische Heimat- und Königsbund neu. Im Jahr 1967 erfolgte die Umbenennung in „Bayernbund“. Man wollte den Gedanken der Wiedereinführung der Monarchie, der seine Aktualität verloren hatte, zurückstellen und stattdessen eine explizit politische, aber überparteiliche Vereinigung sein, deren Aufgabe in der Verteidigung der Rechte Bayerns im Rahmen der föderalistischen Ordnung, der Förderung des bayerischen Staatsgedankens in der Öffentlichkeit und der Pflege der Kultur der bayerischen Stämme liegen sollte.

 

In den Nachkriegsjahrzehnten ergab sich immer wieder ein Spannungsverhältnis aus dem überparteilichen Charakter des Bayernbundes einerseits und der Tatsache andererseits, dass ihm Personen vorstanden, die gleichzeitig parteipolitisch engagiert, zum Teil sogar Berufspolitiker waren. Der Bayernbund ging mit dieser Herausforderung über die Jahrzehnte hinweg durchaus unterschiedlich um. Heute engagieren sich im Bayernbund neben parteipolitisch ungebundenen Bürgern  Mitglieder aller demokratischen Parteien. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie die Staatsidentität Bayerns bewahren sowie eine eigenständige Weiterentwicklung seiner regionaltypischen Traditionen gewährleisten wollen. (Niklas Hilber)

Foto:

Mit der silbernen Ehrennadel wurden vom Kreisvorsitzenden Ludwig Bertl (links) ausgezeichnet: Heinz Engel, Dr. Wilhelm Fischer (Träger des Ehrenringes), Heinz Günther Hetterich (Schatzmeister), Johann Rambach, Rudolf Krois, Marianne Feichtmeier, Ludwig Dufter (Kassenprüfer).

#Bayernbund#Weilheim-Schongau#Garmisch-Partenkirchen#Hauptversammlung#Föderalismus#100JahreBayernbund

 

Großer Tag für die Königs-, Kloster- und Verfassungsinsel Herrenchiemsee. Gleich dreimal konnte Bayerns Staatsminister Albert Füracker wichtige Bekanntmachungen vornehmen. Einmal ist jetzt auf der Herreninsel für schnelles Internet der Glasfaseranschluss freigeschaltet, dann wird die 1948 erarbeitete Verfassung zum Anlass genommen, für dessen 75. Geburtstag neue Besucher-Angebote zu schaffen und schließlich konnten nach zwei Jahren die Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen für den Inseldom abgeschlossen werden.

 

„Heute ist ein bewegender Tag für den Verein Freunde von Herrenchiemsee“ – mit diesen Worten begann dessen Vorsitzender Dr. Friedrich von Daumiller sein Grußwort anlässlich der Inseldom-Freigabe für die Bevölkerung und er ergänzte: „Als sich die Freunde von Herrenchiemsee am 13. Juni 1961 als Verein gründeten, waren die Pflege und Instandhaltung der Kulturgüter von Herrenchiemsee zentrale Bestandteile der Satzung. Seit 60 Jahren ist es das Bemühen des Vereins, der historischen und geistlichen Bedeutung von Herrenchiemsee gerecht zu werden, mit dem Inseldom kommen wir diesem Ansinnen jetzt stark entgegen“. Dr. von Daumiller bedankte sich noch besonders bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung sowie beim Staatlichen Bauamt Rosenheim für die gut vorangekommenen Arbeiten und sagte zu, dass der Verein fortan gerne für Führungen und Schulungen zur Verfügung steht. Wie Finanzminister Albert Füracker informierte, konnten die Bauarbeiten mit einem Kostenaufwand von 2,55 Millionen Euro erledigt werden und sagte hierzu: „An diesem historischen Ort dürfen wir nicht nur die Kosten betrachten, sondern wir müssen uns auch der geschichtlichen Verantwortung stellen. Schließlich entdeckte man bei archäologischen Grabungen, dass hier das älteste Kloster Bayerns mit zugehöriger Kirche aus der Zeit vor 629 nachgewiesen wurde“. Weitere wichtige Zeiten waren um 1130 (Errichtung des Augustiner Chorherrenstifts), 1676 bis 1679 (Errichtung des reich stuckierten Inseldoms), 1819 (Umbau der ehemaligen Domkirche zur Brauerei) und 1917 (Aufgabe der Brauerei und seither ungenützte Räumlichkeiten). Wie Dr. von Daumiller hierzu ergänzte, wurde die Brauerei aufgrund mangelnder Bierabnahme bzw. schlechter Bierqualität stillgelegt. Für Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner war die Inseldom-Öffnung   ein guter Grund, um den vier zuletzt amtierenden Finanzministern in Bayern insgesamt mit folgenden Worten zu danken: „Mit Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, Georg Fahrenschon, Dr. Markus Söder und nun mit Ihnen, Herr Füracker hatten und haben wir wahre Freunde der Kulturgüter auf Herrenchiemse.“ Diesem Log fügte der Abgeordnete und Präsident des Tourismusverbandes Oberbayern-München noch den Wunsch hinzu, der Freistaat möge doch in seinem Schlosshotel den Ausbau der Zimmer im ersten und zweiten Stock angehen, alsdann könnte Herrenchiemsee auch wieder eine Tagungs-Insel werden. Führungen ab September mit Gruppen bis maximal 10 Personen werden ab September im barrierefreien Inseldom möglich sein.

 

Schnelles Internet für Herrenchiemsee

 

6,1 Kilometer lang ist das Seekabel, das mit 72 einzelnen Glasfasern vom Festland  zur Herreninsel verlegt wurde, um dort für Bewohner, Verwaltung und Besucher ein schnelles Internet zu ermöglich. Dies war wie schon im Vorjahr für die Fraueninsel für Bayerns kleinste Gemeinde ein enorm wichtiger Schritt. Bei der symbolischen Freischaltung betonten Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Chiemsee-Bürgermeister Armin Krämmer, Landtagsabgeordneter Klaus Stöttner und Dr Hannes Ametsreiter (CEO der Vodafone Deutschland GmbH) das gelungene Zusammenwirken von Gemeinde, Freistaat und beauftragter Firma, denen es gelang in siebenmonatiger Rekordbauzeit das Kabel (unter anderem mit Tauchern bis 43 Metern Tiefe) zu verlegen. Minister Füracker sagte zu dem 700.000 Euro teuren Projekt, das auch von der Gemeinde Chiemsee finanziell unterstützt wird: „Auf Herrenchiemsee gehen Geschichte und Digitales Hand in Hand“.

 

Herrenchiemsee – Ort der deutschen Demokratie-Geschichte

 

Im Jahr 2023 werden es 75 Jahre, dass auf Herrenchiemsee von Experten und von deutschen Besatzungskräften die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitet wurde. Seit 1988 informiert eine Ausstellung der Bayerischen Schlösserverwaltung hierüber, bislang konnten bereits über 1,5 Millionen Besucher verzeichnet werden. Hierzu sagte Staatsminister Albert Füracker: „Demokratie geht nicht von selbst, wir können gar nicht genug tun, um die Bedeutung der Verfassungsgeschichte ins Bewusstsein der Gesellschaft und vor allem der Jugend zu rücken. Frau Dr. Uta Piereth von der Museumsabteilung der Bayerischen Schlösserverwaltung informierte, dass 1948 konstruktiv und nicht konfrontativ über alle Parteien, Länder und Interessensvertretungen hinweg gearbeitet wurde und dass es bereits viele Ideen und Pläne für eine Neupräsentation der Verfassungs-Ausstellung gibt. Über diesen Vorausblick freuten sich auch Bürgermeister Armin Krämmer von der Gemeinde Chiemsee, Landtagsabgeordneter Klaus Stöttner und Dr. Friedrich von Daumiller als Vorsitzender des Vereins Freunde von Herrenchiemsee.  (Hötzelsperger, Samerberger Nachrichten)

 

 

 

Fotos: Hötzelsperger – 1. Im Inseldom von links: von Daumiller – Minister Füracker – MdL Stöttner – Bgm. Krämmer.1.

2.Freischaltung WLAN – von links Bürgermeister Armin Krämmer, MdL Klaus Stöttner, Staatsminister Albert Füracker und Dr. Hannes Ametsrieder von Vodafone. 2.

 

#Bayernbund#Füracker#Herrenchiemsee#Inseldom#Demokratie#Verfassung#Glasfaser#Chiemsee#Föderalismus

Weitere Informationen: www.stmfh.bayer.de

 

 

Friedlich, fromm und frei – so kam der Vorstand des Bayernbundes mit seinen Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger und Christian Glas (beide Kreisverband Rosenheim) zum Trachtenkulturzentrum des Bayerischen Trachtenverbandes nach Holzhausen im Landkreis Landshut, um eine große Bitte zu tun.

 

In perfekter Versform trug Christian Glas für den Bayernbund das Patenbitten vor. (v.l.:) Der Landesvorsitzende des Bayerischen Trachtenverbandes Max Bertl, der stellv. Landesvorsitzende des Bayernbundes Christian Glas, der Ehrenvorsitzende des Bayernbundes Adolf Dinglreiter und der Landesvorsitzende des Bayernbundes Sebastian Friesinger.

„Vor 100 Jahren wurden wir als Heimat- und Königsbund gegründet (seit 1967 Bayernbund Landesverband e.V.), vor kurzem erhielten wir in der Münchner Residenz aus der Hand des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder eine Ehrenfahne und nun suchen und brauchen wir einen Paten“ – so die beiden Landesvorsitzenden, die als langjährige und erfahrene Hochzeitslader ihre Bitten in wohlformulierten Versen vortrugen und wohltuend schnell beim Trachtler-Landesvorsitzenden Max Bertl und seinen Stellvertretern Peter Eicher und Günter Frey Zustimmung erfuhren.

 

Anstoßen auf die Patenschaft: Monika Kaltner (Vorsitzende des Bayernbund-Kreisverbandes Holledau), Max Bertl, Christian Glas, Adolf Dinglreiter und Sebastian Friesinger.

Auf das zuweilen übliche Scheitlknien wurde verzichtet, nicht hingegen auf eine gute, gemeinsame Brotzeit, auf unterhaltsame Weisen der Familienmusik Hofstetter aus Hinterskirchen und auf einen geselligen Gedankenaustausch im Pöschl-Zimmer. Dabei wurden auch erste Abstimmungen vorgenommen, wenn am Samstag, 11. September die Weihe der neuen Bayernbund-Fahne in Altötting durch Weihbischof Wolfgang Bischof vorgenommen wird und dabei der Bayerische Trachtenverband erstmals seine Gödschaft zeigen kann. Für die Zusage erhielten die Trachtler ein Chiemseer-Klosterlikör-Präsent, mit dabei war auch Bayernbund-Landes-Ehrenvorsitzender Adolf Dinglreiter aus Rosenheim, der als vormaliger Landtagsabgeordneter ein aktiver Verbindungsmann zum Bayerischen Trachtenverband war.

 

Trachtler-Vorsitzender Max Bertl formulierte abschließend seine Bereitschaft wie folgt: „Besser passen zwei Verbände nicht zusammen, denn für beide gilt: Bayern muss Bayern bleiben, Bayern ist unsere Heimat, Bayern ist unsere Art zu leben und Bayern ist unsere Zukunft“ (Anton Hötzelsperger, Samerberger Nachrichten)

 

Familienmusik Hofstetter aus Hinterskirchen

 

 

Gemeinsames Gruppenbild vor der Geschäftsstelle des Bayerischen Trachtenverbandes im Trachtenkulturzentrum in Holzhausen.

 

Günther Frey und Christian Glas im Gespräch mit Hildegard Hoffmann.

 

Vertreter des Bayernbundes waren u.a.: Konrad Schwarzfischer (Regensburg), Ludwig Bertl (Weilheim-Schongau/Garmisch-Partenkirchen), Wilfried Funke (Redaktion WBR), Dr. Edgar Forster (Dachau) und Anton Hötzelsperger (Samerberger Nachrichten).

 

Bayernbund-Landesvorsitzender dankte den Vorstand des Bayerischen Trachtenverbandes für die Übernahme der Patenschaft.

 

Die beiden freundschaftlich verbundenen Landesvorsitzenden Sebastian und Max Bertl im Gespräch. Im Hintergrund: Hildegard Hoffmann (Schriftführerin des Bayerischen Trachtenverbandes), Monika Kaltner, Christian Glas, Manfred Karl (frisch gekorener Fähnrich des Bayernbundes), Anton Hötzelsperger und Norbert Zehrer (Bayernbund Kreisverband Rosenheim).

 

Besser und geschickter als Bastian Schweinsteiger warb Max Bertl in eigener Sache für den Heimat- und Trachtenboten des Bayerischen Trachtenverbandes.

 

#Bayern #Bayernbund #Trachtenverband #Patenbitten#Ehrenfahne Ministerpräsident

 

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie tief die Corona-Pandemie in das Leben in den Vereinen und ehrenamtlichen Verbänden eingegriffen hat, so konnte man dies an der Übergabe der Ehrenfahne des Bayerischen Ministerpräsidenten an den Bayernbund anlässlich seines 100-jährigen Bestehens ableiten. Waren bei der 90-Jahr-Feier vor zehn Jahren noch 170 Gäste geladen, so musste diesmal die Teilnehmerzahl an der feierlichen Veranstaltung im Kaisersaal der Münchener Residenz aus Infektionsschutzgründen auf 40 Personen reduziert werden. Der Landesvorsitzende hatte seine Landesvorstandschaft eingeladen und die weiteren Plätze konnten die Kreisverbände je nach Stärke besetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger war die Freude anzumerken, den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder begrüßen zu können. Unter den Bayernbund-Mitgliedern, die dem Landesverband von den Kreisverbänden gemeldet worden waren, befanden sich unter anderem auch der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger und die stellvertretenden Landesvorsitzenden des Bayernbundes, Staatsminister Bernd Sibler, Bürgermeister Christian Glas und Wolfgang Kink, sowie Max Bertl vom Bayerischen Trachtenverband, mit dem unser Landesvorsitzender eng in der Bürgerallianz Bayern zusammenarbeitet.

 

Entschuldigen ließ sich Herzog Franz von Bayern, der der Veranstaltung einen guten Verlauf wünschte. Sebastian Friesinger: „Mit dem Hause Wittelsbach, dessen Grüße ich von Seiner Königlichen Hoheit Herzog Franz von Bayern überbringen darf, verbindet uns seit der Gründung 1921 als Heimat- und Königsbund eine tiefe Verbindung, die auch gehalten hat über die vielen politischen und gesellschaftlichen Veränderungen“.

 

Sebastian Friesinger dankte dem Bayerischen Ministerpräsidenten für die langjährige Unterstützung des Bayernbundes und ganz besonders jetzt für die Verleihung der Ehrenfahne des Ministerpräsidenten, die „den Bayernbund mit Stolz erfüllt“.

 

Unter Verweis auf die Festschrift, die allen Mitgliedern, aber auch Abgeordneten, Kommunalpolitikern, geistlichen Würdenträgern und Schulleitern in den letzten Wochen zugegangen ist, und den darin enthaltenen höchst kompetenten Beitrag von Professor Dr. Dieter Weiß, selbst Mitglied im Landesvorstand des Bayernbundes, verzichtete der Landesvorsitzende auf eine umfangreiche geschichtliche Darstellung.

 

Er richtete seinen Blick vielmehr nach vorne und kündigte an, dass sich der Bayernbund auch künftig wieder in Projekten wie „Heimatkunde an der Grundschule“ oder „Zukunft der Regionen“ und „Freude an der Mundart“ engagieren und sich für die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie für Volkskultur und Brauchtum einsetzen wird.

 

Zu den Zielen des Bayernbundes gehören weiter der Erhalt und die Förderung des Staatsbewusstseins zur Wahrung der Eigenständigkeit Bayerns in einer föderalen Ordnung und die Förderung eines geeinten Europas auf regional-föderativer Grundlage.

 

Ministerpräsident Dr. Markus Söder bekundete seine Freude, dass erstmals während der Pandemie wieder eine Festveranstaltung in der Residenz stattfinden kann und der Blick nicht nur zurück in die Vergangenheit gerichtet wird, sondern auch in die Zukunft.

 

Der Name „Bayern“ stehe nicht nur für das staatliche Gebilde oder ein touristisches Ziel, sondern vielmehr auch für ein Lebensgefühl aus Gelassenheit, Liberalität und Freiheit. Und es geht dabei nicht um eine „Bayerntümelei“, sondern um ein Bekenntnis zur Heimat und den eigenen Menschen. Die Schönheit und Geschichte Bayerns prägen auch Deutschland und im Ausland wird Bayern oft mit Deutschland gleichgestellt.

 

Der Bayerische Heimat- und Königsbund BHKW wurde vor 100 Jahren in unsicheren Zeiten, geprägt durch politischen Extremisten und große wirtschaftliche Probleme, gegründet. Auch war die Stellung der Länder in der Weimarer Republik noch unklar. Der Bayerische Heimat- und Königsbund verfolgte damals das Ziel, die politische Situation zu stabilisieren, auch mit einer Rückbesinnung auf die Monarchie, mit einem christlichen Weltbild und einer föderalen und nicht einer nationalen Ausrichtung. Die Verantwortlichen sahen im Vordergrund die Eigenstaatlichkeit im Gegensatz zum Nationalismus.

 

„Wir ehren heute die Generation, die für ihre Heimat eingestanden ist!“

 Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Nationalsozialisten den BHKW bald verboten haben. Führende Köpfe sahen ihren großen politischen Auftrag im Widerstand und nahmen dafür auch in Kauf, von den Nationalsozialisten verfolgt zu werden.

Mit der Wiedergründung nach dem 2. Weltkrieg und der Umbenennung in „Bayernbund“ veränderte sich auch die Ausrichtung hin zu einer überparteilichen Sammlungsbewegung.

Andere Bundesländer, so der Ministerpräsident, beneiden uns um unsere Identität und unsere über 1.400 Jahre lange Staatsgeschichte. Dr. Markus Söder bezeichnete die Wittelsbacher als kluges Herrscherhaus. Die Wittelsbacher wussten immer, auf welcher Seite sie stehen müssen.

„Friedlich – weltoffen – föderal und christlich“ – so der Bayerische Ministerpräsident – soll das Land Bayern auch fortan geprägt sein und zu dieser Stabilität soll auch der Bayernbund weiterhin einen wertvollen Beitrag leisten.

In diesem Sinne bat der Bayerische Regierungschef nicht nachzulassen, denn „Dialekt macht schlauer“, „Heimatkunde gehört in die Schulen“ und Sorge um die Zukunft der Dörfer und um den ländlichen Raum sind heute aktuelle Themen.

 

Ministerpräsident Dr. Söder dankte dem langjährigen Vorsitzenden Adolf Dinglreiter und dem heutigen Landesvorsitzenden Sebastian Friesinger für ihren unermüdlichen Einsatz und lobte auch die Weiß-Blaue Rundschau als wichtiges Organ des Bayernbundes, das auch den Vergleich mit anderen Medien nicht zu scheuen braucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Abschluss übergab Dr. Markus Söder die Ehrenfahne des Bayerischen Ministerpräsidenten, die für Tradition, Fortschritt und das bürgerschaftliche Engagement für Bayern steht, mit den Worten an den Bayernbund:

 

Wir brauchen den Bayernbund auch noch weiter!

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Landesvorsitzende gab bekannt, dass die neue Fahne anlässlich der Landesversammlung am 11. September in Altötting ihren kirchlichen Segen erhalten wird.

Als Fahnenträger stellt sich dankenderweise Manfred Karl aus Neubeuern zur Verfügung, der diese Ehrenfahne an noch zu beschließenden Anlässen tragen wird.

 

Sebastian Friesinger dankte namens des Bayernbundes dem Ministerpräsidenten für die anerkennenden Worte und allen Beteiligten, die zum Gelingen der Feier beigetragen haben: dem Landesvorstand des Bayernbundes, dem Protokoll und nicht zuletzt den Schönauer Weisenbläsern, die kurzfristig die musikalische Umrahmung möglich gemacht hatten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 „Für Bayern, den Freistaat mit Zukunft“ und mit dem Motto „Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“ beschloss Friesinger die historische Zusammenkunft, die letztlich mit der von den Schönauer Weisenbläsern gespielten Bayernhymne endete.

 

 

 

 

 

 

 

 

vorne (v.l.:) Ehrenvorsitzender Adolf Dinglreiter MdL a.D., Wolfgang Kink (stellv. Landesvorsitzender), Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landesvorsitzender Sebastian Friesinger, hinten: (v.l.:) Bürgermeister Christian Glas (stellv. Landesvorsitzender), Staatsminister Bernd Sibler (stellv. Landesvorsitzender), Hubert Aiwanger (stellv. Ministerpräsident)

 

Im Anschluss traf man sich noch zu einem gemütlichen Beisammensein im nicht weit entfernten Gasthaus „Zum Franziskaner“. (Fritz Lutzenberger)

 

#100 Jahre Bayernbund #Residenz München #Kaisersaal #Ministerpräsident Dr. Söder #Bayernbund

 

Das Festjahr 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland war der Anlass für ein Pressegespräch der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch und dem Antisemitismusbeauftragen der Bayerischen Staatsregierung Dr. Ludwig Spaenle MdL mit dem Landesvorsitzenden des Bayernbundes Sebastian Friesinger.

 

Das Jubiläum geht auf die erste Nennung einer jüdischen Gemeinde in Köln in einem Edikt des römischen Kaisers Konstantin im Jahr 321 zurück. Dr. Spaenle führte aus, dass jüdisches Leben in Bayern rund 1.000 Jahre urkundlich belegt sei. Die ältesten Funde gibt es in Regensburg um das Jahr 980. Dir Urkunde in Köln hatte nicht nur in der Stadt Köln, sondern im gesamten Reich Gültigkeit, also auch zum Beispiel in Regensburg.

 

Juden wurden seitdem vielfach verfolgt und vertrieben. Was waren die Ursachen?

 

Minderheiten hatten zu keinem Zeitpunkt große Chancen, anerkannt zu werden. Juden konnten immer nur eine gewisse Zeit sesshaft sein und wurden nicht nur in Deutschland, sondern auch zum Beispiel in Frankreich oder der islamischen Welt verfolgt und vertrieben. Häufig passierte dies auch dann, wenn sie von den Herrschenden nicht mehr gebraucht wurden.

 

In Bayern gab es im Mittelalter große Judensiedlungen. Die Spuren sind bis heute in vielen Dörfern in Franken, in denen es bis heute Synagogen und jüdische Friedhöfe gibt, sichtbar. Charlotte Knobloch erläuterte dies am Beispiel ihrer eigenen Familie: ihre Urgroßeltern waren Getreidehändler in Neustadt/Aisch und ihre Großeltern haben sich in Bayreuth niedergelassen bis zum Nazi-Regime. In Altbayern hat es dagegen kaum jüdischen Gemeinden gegeben.

 

Die Vertreibung der Juden vollzog sich immer in Wellen. Die erste war während der Kreuzzüge, als die Juden als Christusmörder bezeichnet wurden. Eine weitere Welle ereignete sich zur Zeit der Pestepedemien. Damals wurden die Juden als Brunnenvergifter tituliert und verfolgt.

 

Ausschreitungen und Vertreibungen sind im 14. Und 15. Jahrhundert dokumentiert, ehe 1442 die Juden aus München und Oberbayern dauerhaft vertrieben wurden. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts siedelten sich Juden wieder in der Stadt an.

Die Verfolgungen setzten sich fort bis in die heutige Zeit.

 

Ein ganz aktuelles Beispiel ist QAnon in den Vereinigten Staaten, deren Anhänger die Verschwörungstheorie verbreiten, dass eine einflussreiche jüdische Gruppierung im Keller einer Pizzeria Kinder schlachte und deren Blut als Verjüngungsdroge trinke. QAnon hat mittlerweile mehrere Millionen Anhänger und organisiert sich weitgehend im Internet, hat aber auch Unterstützung auf privaten Fernsehkanälen.

 

Zu allen Zeiten wurden Juden verantwortlich gemacht für Krankheiten und Unfälle und mussten diesen Irrglauben mit Verfolgung und Vertreibung erleiden. Meist ging die Verfolgung von den Regierenden aus unter Teilnahme der Bevölkerung.

 

Juden lebten häufig in Ghettos und wurden stigmatisiert. Hitler hat während des Dritten Reiches auf die Vergangenheit zurückgreifen können, wie man Juden behandelt und diskriminiert. Die Farbe Gelb als Kennzeichnung geht zurück bis ins Mittelalter. Charlotte Knobloch geht heute noch die gelbe Farbe des Judensterns unter die Haut. Antisemitismus ist nach ihrer Einschätzung keine deutsche Erfindung, hat aber bei uns eine ganz besonders schmerzliche Bedeutung.

 

Als Antisemitismus werden heute alle Formen von Judenhass, pauschaler Judenfeindlichkeit oder Judenverfolgung bezeichnet. Der Ausdruck stammt aus dem Jahr 1879 von dem deutschsprachigen Journalisten Wilhelm Marr.

 

Im 15. Jahrhundert wurden Juden aus Deutschland nach Süden und Osten vertrieben und sie siedelten sich zum Beispiel in Venedig oder auch in der Ukraine und Weißrussland an. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung betrug in manchen Regionen bis zu 80 Prozent.

 

Gleichwohl wurden von den Wittelsbachern die Dienste der Hofjuden als Bankiers gerne in Anspruch genommen.

 

Im 18. Jahrhundert erhielt die Judenverfolgung auch eine wirtschaftliche Dimension mit dem Verbot, Grundeigentum zu erwerben oder sich handwerklich zu betätigen oder dem Zinsverbot, so dass als Betätigungsfelder nur noch Handel und Geldverleih übriggeblieben sind. 1813 erließ der bayerische Minister Montgelas das Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern, welches die rechtlichen Verhältnisse der jüdischen Bewohner in Bayern regelte.

Die Einschreibung in Matrikel (Listen) regelte die Erfassung wohnberechtigter Juden. Da für jeden Ort eine Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt wurde, die möglichst noch gesenkt werden sollte, beeinträchtigte die Regelung nicht nur die Freizügigkeit der Juden, sondern auch die Möglichkeit, eine Familie zu gründen, da eine Heirat von der Obrigkeit genehmigt werden musste.

Männliche Juden durften oft nicht heiraten und waren deshalb gezwungen, zum Beispiel nach Amerika auszuwandern und sich dort eine neue Heimat zu suchen. Die Großmutter von Charlotte Knobloch hat sich selbst noch an den Besuch vom guten Onkel aus Amerika erinnern.

Damals kippte der Antijudaismus in einen pseudo-wissenschaftlichen Antisemitismus. Im Kaiserreich kam es zu einer dramatischen Doppelentwicklung mit der rechtlichen Gleichstellung einerseits und der Verfolgung andererseits, die letztlich in der Schoah geendet hat.

In München hat der Antisemitismus fürchterlich gewütet. Interessanter Weise haben die Nazis aber die jüdischen Friedhöfe nicht angerührt. Während des Dritten Reiches haben Menschen in den Aussegnungshallen gelebt und wurden von den Friedhofswärtern versteckt.

Antisemiten brauchen keine Juden als Ziele. Er fühlt sich bedroht und entwickelt seinen Hass aus den bekannten alten Mustern. Diese Entwicklung können wir auch heute noch in der Coronakrise oder dem Klimawandel beobachten.

Zu allen Zeiten gab es aber auch kirchlichen Antisemitismus, zum Beispiel auch die alte Fassung der Oberammergauer Passionsspiele. Noch 1960 hat die Erzdiözese München und Freising dem Passionsspiel den kirchlichen Segen verweigert. Charlotte Knobloch dankt dem Spielleiter des Passionsspiels, Christian Stückl, für seinen unermüdlichen Einsatz gegen den Rassismus.

 

Wie gestaltet sich das jüdische Leben heute in Bayern?

 

Charlotte Knobloch ist der Bayerischen Staatsregierung ausgesprochen dankbar, dass sie das Judentum konsequent schützt. Gleichwohl ist die Zahl der Juden in den letzten einhundert Jahren stark zurückgegangen und den Gemeinden fehlt der Nachwuchs. Es gibt auch keine Zuwanderung mehr aus dem Osten.

 

In Würzburg, Regensburg, München, Bayreuth, Nürnberg und Augsburg, aber auch in anderen Städten wurden in den letzten Jahren jüdische Einrichtungen neu gebaut oder renoviert. München ist die größte Gemeinde in Bayern. Dort war das Gebiet um die Reichenbachstraße ein jüdisches Viertel.

 

Welche Einrichtungen tragen heute das jüdische Leben in Bayern?

„Wir haben Angebote von der Geburt bis zum Friedhof!“

 

Bei den großen Bereichen jüdischen Lebens ist zunächst die Erziehungsarbeit zu nennen. Frau Knobloch ist stolz darauf, dass heute durchgehende Angebote von einer Kinderkrippe über Kindergartengruppen und Grundschule bis zum Gymnasium gemacht werden können, die nicht nur von jüdischen sondern auch nichtjüdischen Kindern besucht werden.

 

Daneben gibt es einen Sportverein sowie ein Jugendzentrum und eine Kulturabteilung, die für alle Themen offen ist.

 

Ein sehr wichtiger Teil ist die Sozialarbeit. Bei vielen Juden, die in den 90er Jahren aus Russland nach Deutschland gekommen sind, verweigert der russische Staat heute die Rentenzahlungen. Dies führt dazu, dass viele heute von Altersarmut betroffen wären. Hier dankte Frau Knoblich ausdrücklich der Bayerischen Staatsregierung für ihre Unterstützung.

 

Derzeit zählt die Israelitische Kultusgemeinde München, die ehrenamtlich geführt wird, rund 9.500 Mitglieder. Vertiefende Informationen zur Geschichte finden Interessierte im Internet unter https://www.ikg-m.de.

 

 

Wie kann eine Erinnerungskultur aussehen?

 

Das jüdische Leben hat durch den Antisemitismus einen Riss bekommen. Gerade in der Erziehungsarbeit für die junge Generation muss durch politische Bildung die Erinnerung wachgehalten werden.

 

Der Landesvorsitzende des Bayernbundes, Sebastian Friesinger; bestätigte dies aus eigener Erfahrung am Beispiel eines Besuches der Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Flossenbürg.

 

Deutschland hatte nach dem Ende es zweiten Weltkrieges aufgehört zu existieren. Charlotte Knobloch schilderte die Verhältnisse im völlig zerstörten München aus eigener Erfahrung. Heute erfährt Deutschland weltweit wieder große Anerkennung. Verbunden damit ist aber auch der Auftrag, sich für die Verteidigung der Menschenrechte einzusetzen. Das jüdische Leben ist dafür ein Gradmesser.

 

 

Das Jüdische Museum in München ist Teil der Erinnerungskultur.

 

Die Stadt München ist Träger des Jüdischen Museums am Jakobsplatz. Die Dauerausstellung Stimmen_Orte_Zeiten gibt neue Impulse und Informationen zur Münchner jüdischen Geschichte und Gegenwart.

 

Daneben gibt es aus Anlass des Festjahres 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland die Sonderausstellung „Im Labyrinth der Zeiten“, über die in dieser Ausgabe der Weiß-Blauen Rundschau ein eigener Beitrag erscheint.

 

Welche Aufgaben hat der Antisemitismusbeauftrage der Bayerischen Staatsregierung?

 

Dr. Ludwig Spaenle versteht sich als eine Art Ombudsmann und kümmert sich um viele Anliegen rund um die jüdische Kultur aber ganz besonders um den Antisemitismus, der nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wieder auf dem Vormarsch ist und sich besonders im Internet organisiert.

 

Er regt Maßnahmen an und unterstützt bei Aufgaben, um das jüdische Leben in Bayern zu fördern und zu würdigen, um jede Form des Antisemitismus zu bekämpfen und präventiv entgegenzuwirken sowie die Erinnerungsarbeit und die Pflege des historischen Erbes zu stärken.

 

Es gibt keine tiefgreifenderen Vorurteile als den Antisemitismus und ist eine herausragende Aufgabe, durch politische Bildung ein Bewusstsein für diese zunehmende Gefahr zu schaffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilder:

Spitzengespräch im Jüdischen Zentrum in München mit der Präsidentin der Israeltischen Kultusgemeinde für München und Oberbayern, Charlotte Knobloch (Mitte), dem Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Dr. Ludwig Spaenle MdL (rechts) und dem Landesvorsitzenden des Bayernbundes Sebastian Friesinger (Links). (Foto: Fritz Lutzenberger)

#israelitischekultusgemeinde

#charlotteknobloch

#Antisemitismus

#ludwigspaenle

 

Charlotte Knobloch (geboren 1932 in München) ist seit 1985 Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. Von 2005 bis 2013 war sie Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses (WJC), von 2003 bis 2010 war sie Vizepräsidentin des Europäischen Jüdischen Kongresses (EJC). Vom 7. Juni 2006 bis zum 28. November 2010 war sie Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland. Vorher war sie seit 1997 dessen Vizepräsidentin.

 

Dr. Ludwig Spaenle MdL, Studium der Geschichte und Katholischen Theologie, 1989 Dr. phil., 2008-2018 Staatsminister für Unterricht und Kultus bzw. Wissenschaft, seit 2018 Sprecher des “Jüdischen Forums in der CSU”, 1994-2018 und seit Mai 2020 Mitglied des Bayerischen Landtages, seit 2018 Beauftragter der bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe,

(Foto: Von Freud – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=45167035)

 

 

Gastbeitrag in Weiß-Blauer Rundschau von Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner

 

Lockdown ohne Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten?

 

Es gibt Staatsrechtler, die sagen, rechtlich betrachtet, brauche man für einen sogenannten Lockdown keine Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Artikel 74 des Grundgesetzes gebe dem Bund in Absatz 1 Nummer 19 die Gesetzgebungskompetenz für alle Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten. Tatsache ist: Der Bund dominiert zwar die Gesetzgebung, nicht aber deren Ausführung – im Wissen um die freiheitssichernde Wirkung föderaler Machtbegrenzung und die starke Stellung der Bundesländer im Verfassungsgefüge. Dennoch war die Pandemie für den Föderalismus eine außerordentliche Bewährungsprobe. Er hat sie bestanden – auch aufgrund seiner langen Tradition. Weder in der Mitte des 19. Jahrhunderts noch nach dem Ersten Weltkrieg konnte sich die preußische Hegemonialmacht gegen die starken Länder im Süden durchsetzen. Und auch 1949, als es um die Wiederaufnahme des Bundesstaatsprinzips in das Grundgesetz ging – heute in Artikel 20 Absatz 1 geregelt –, galt das Hauptaugenmerk der Machtbegrenzung des Bundes und der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Das ist fundamental für das Selbstverständnis unseres Landes, festgehalten in der sogenannten Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie enthält die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung. Der Bundesrat, dem diese Mitwirkung obliegt, wird aus gutem Grund das „ewige Organ“ genannt.

 

Krise des Föderalismus?

 

Und dennoch gibt es eine gewisse Gereiztheit gegenüber dem Föderalismus. Seit Beginn der Pandemie werden die kritischen Töne lauter und schriller: Der Föderalismus sei, so ist zu hören, erkennbar an seine Grenzen gestoßen. Zu viele Ministerpräsidentinnen und -präsidenten würden versuchen, nach eigenen Regeln zu verfahren. Das sei schädlich für das Gemeinwohl, denn aus virologischer Sicht wären einheitliche Maßnahmen geboten. Die Frage ist aber, ob einheitliche Maßnahmen auch effiziente Maßnahmen sind. Abschließend beantworten lässt sich das wohl nicht.

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwar wohl alle Möglichkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes genützt. Soweit das Gesetz die Kompetenz aber bei den Ländern verortet, bleibt dem Bund gar nichts anderes übrig, als die entsprechenden Rechtsverordnungen den Ländern zu überlassen. Der Bund setzt also auch in der Krise auf Landesregierungen, die Verantwortung übernehmen und selbst gestalten wollen.

Für beide – Bund und Länder – ist die Pandemie ein bislang nicht gekannter Stresstest, in dem sie mehr als je zuvor eine doppelte Verantwortung tragen: für das große Ganze wie für seine Teile. Und auch dem einzelnen Bürger ist eine Verantwortung zugewachsen, die er so bislang nicht kannte. Dass hier Fehler und Fehleinschätzungen unterlaufen, ist verständlich. Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Föderalismus begründet das aber nicht. Im Übrigen genügt ein Blick über die Grenze in unser Nachbarland Frankreich, das zentralistisch regiert wird, um zu beweisen, dass die föderale Ordnung ihre Vorzüge hat – vor allem, wenn es um Bürgernähe und Vermittelbarkeit politischer Entscheidungen geht.

 

Entscheidungen zu langsam?

 

Nachdem Ende Februar 2020 mehrere Covid-19-Fälle festgestellt wurden, stiegen die Zahlen der täglichen Neuinfektionen innerhalb der ersten zwei Märzwochen sprunghaft an. Am 12. März fand deshalb ein Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin statt. Dabei einigte man sich auf Versammlungsverbote und Schulschließungen. Vier Tage später, am 16. März, waren von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen alle Schulen und Kitas geschlossen. Für die Kinder berufstätiger Eltern in systemrelevanten Berufen wurde eine Notbetreuung angeboten. In der Woche zuvor hatten bereits 14 von 16 Ländern erste Versammlungsverbote erlassen, die letzten beiden Länder folgten am 17. März. Auch bei den Lockdown-Entscheidungen im November und im Dezember des vergangenen Jahres hatten wir eine bundesweite Umsetzung von Landesverordnungen, die in der Regel innerhalb von 48 Stunden gelaufen ist. Man kann dem Föderalismus also nicht vorwerfen, dass er in der Krise zu langsam reagiert hätte, zumal jeder dieser relativ schnell umgesetzten Entscheidungen eine intensive und vielstimmige Debatte vorausgegangen war.

 

 

Bedeutung der Ministerpräsidentenkonferenz

 

Fragen wie „Warum immer diese Debatten zwischen Kanzlerin, Ministerpräsidentinnen und -präsidenten?“ oder „Wieso können sich die nicht einfach mal auf eine Linie einigen?“ sind natürlich verständlich. Nur sind sie schwieriger zu beantworten, als viele denken. Denn Corona ist nicht irgendein Thema, dem man, wie sonst üblich, durch Kompromisse zwischen Bund und Ländern gerecht werden könnte, im Gegenteil: Das Virus ist nicht nur real, sondern auch in Verhandlungen ein Problem für alle, die das Geben und Nehmen gewohnt sind, die darauf vertrauen, dass Kompromisse ausgleichend wirken. Corona ist vermutlich die größte Herausforderung für unser politisches System seit Gründung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland. Denn das Virus scheint sich den föderalen Gepflogenheiten zu entziehen, die über Jahrzehnte eingeübt worden sind. Und es hat ein Gremium in den Mittelpunkt gerückt, das bisher nicht die volle Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hatte: die Ministerpräsidentenkonferenz. Sie besteht aufgrund einer Initiative des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard seit 1954 und soll die Koordinierung politischer Ziele und Maßnahmen zwischen den Ländern und der Bundesregierung verbessern. Vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020, also in der ersten Phase der Pandemie, hatte Bayern den Vorsitz. Die ausländische Presse bescheinigte Deutschland damals ein vorbildliches Pandemie-Management.

Eigentlich treffen sich die Regierungschefs der Länder nur viermal im Jahr, zweimal davon mit der Kanzlerin. Die Corona-Krise hat das geändert. Mittlerweile gibt es alle paar Wochen eine Besprechung mit der Bundesregierung. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist im Gegensatz zum Bundesrat kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt. Politisch ist ihre Bedeutung aber stark gewachsen, auch wenn ihre Beschlüsse informell und nicht bindend sind und erst durch parlamentarische Verfahren in den Bundesländern rechtlich umgesetzt werden müssen.

 

Rolle des Bayerischen Landtags

 

Der Bayerische Landtag hat als erstes Landesparlament in Deutschland in der Pandemie eine Form der parlamentarischen Beteiligung entwickelt, die seiner Kontrollfunktion entspricht. In der Praxis sieht das so aus: Der Ministerpräsident erläutert in einer Regierungserklärung die Corona-Beschlüsse, zu denen die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin gekommen sind, und stellt die Position der Staatsregierung dar. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Aussprache und zur Abstimmung über den Kurs. Dazu haben die Fraktionen die Gelegenheit, mit Dringlichkeitsanträgen ihre Positionen festzulegen. Darüber wird debattiert und abgestimmt, bevor die entsprechende Verordnung in Kraft tritt. Somit ist auch der Bayerische Landtag während der Pandemie seiner Funktion innerhalb eines effizienten Föderalismus gerecht geworden. Aus seiner Sicht bekommen Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz erst durch Kommunikation und Rückkopplung im Landesparlament einen repräsentativen, föderalen Charakter – und eine besondere Legitimation.

 

Föderalismus – ein lernendes System

 

Dass die Bundesländer manchmal unterschiedlich mit der Pandemie umgehen, ist eine Folge des Föderalismus und kein Argument gegen ihn. Er ist ein lernendes System. Das hat er mit den Reformen der Jahre 2006 und 2009 bewiesen. Und er wird auch aus der Corona-Krise lernen, die seinen Einfluss auf den Bund gestärkt und nicht geschwächt hat. Der Fokus lag dabei allerdings nicht auf dem Bundesrat, sondern auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin. Das war verständlich. Denn in Krisen stehen die Akteure der Exekutive im Vordergrund. Die Länder konnten aber mitbestimmen und mitgestalten und haben die notwendigen Maßnahmen zügig umgesetzt. Dass es dabei mitunter zu im Detail voneinander abweichenden Regelungen kam, ist verzeihlich, auch wenn die eine oder andere Kuriosität von den Medien gern mit dem Bild vom „Flickenteppich“ untermalt wurde. Mitunter konnte man diesen Eindruck zwar gewinnen; das war den höchst unterschiedlichen Inzidenzwerten geschuldet, die regional zwischen 35 und mehr als dem Zehnfachen lagen. Wer den Blick aber auf die verfügten Maßnahmen lenkt, wird feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Bundesländern gar nicht so groß sind, wenn man die Lockdown-Phasen vergleicht, und vor allem, dass sich der Föderalismus auch in der Corona-Pandemie als ein Bollwerk gegen die Machtkonzentration beim Bund erwiesen hat – mit seinen an die Regionen und Situationen angepassten Lösungen und mit der Gewissheit, gehört zu werden und gestalten zu können.

Ilse Aigner

Präsidentin des Bayerischen Landtags

Foto: (Foto: Rolf Poss)

 

#ilse aigner

#corona

#pandemie

#föderalismus

 

 

 

Von Manfred Weber MdEP

 

Europa und Föderalismus – für viele ist das eine Kombination wie Feuer und Eis. Aber warum ist das eigentlich so? Warum hat die EU den Ruf eines zentralistischen und bürokratischen Monsters? Und wie könnte man Europas Strukturen regionaler und bürgernäher gestalten? Ich will mit diesem Beitrag versuchen, einige Antworten zu geben.

 

Ja, richtig ist, die Verfasstheit der EU-Organe scheint zunächst die These zu bestätigen, dass das EU-System sehr zentralistisch angelegt ist. Die EU wirkt oft unübersichtlich und unnahbar, vergleichsweise weit weg, ungewohnt in ihrer Entscheidungsfindung. Darum traut man sich oft gar nicht so an „Brüssel“ ran. Derweil ist die EU wesentlich bürgernäher und föderaler angelegt als es den Anschein hat. Mit dem Ausschuss der Regionen, im Übrigen eine bayerische Erfindung, existiert eine zwar im Gefüge wertige eigene Institution für die Regionen Europas, die aber im Alltag im Wesentlichen eine beratende Funktion für die Exekutiven und Legislativen der EU einnimmt. Das bedeutet glücklicherweise nicht, dass seine Arbeit keine Wertschätzung genießt. Im Gegenteil: Die Vertreter der Kommunen und Regionen sowie ihre Einschätzungen sind eine Stütze für die Entscheidungsfindung, vor allem für das Europäische Parlament.

 

Für uns Abgeordnete ist der permanente Austausch mit den Vertretern der Gemeinden, Kreise, Städte, Bezirke, den Bundesländern und Regionen unser Alltag. Für meine persönliche Arbeit ist dies essentiell. Für die Gesetzesarbeit, bei der Abschätzung der Auswirkungen unserer Beschlüsse, aber auch für das Umsetzen der EU-Gesetzgebung ist die Rückkopplung mit den örtlichen Vertretern unabdingbar, wenn nicht sogar entscheidend. Dies gilt jedoch mehr für den direkten Austausch mit den Handelnden und weniger mit dem Ausschuss der Regionen als Institution an sich. Für mich sind die Einschätzungen von Landräten, Bürgermeistern oder Verwaltungen ein ganz großes Plus, um europäische Politik besser, praxisnäher und bürgernäher zu machen. Ich weiß, dass dies die allermeisten meiner Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament ganz genauso begreifen und handhaben. So wichtig eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen wäre, viel wichtiger, aber natürlich informell, ist der Austausch mit den Praktikern.

 

Der Schlüssel für die föderale Funktion der EU sind aber vor allem die Mitgliedstaaten. De facto ist die EU stärker föderalisiert als die Bundesrepublik Deutschland; einfach deshalb, weil viele elementare Kompetenzen und Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Auch wenn die Rolle der EU immer wichtiger wird, ohne die Mitgliedstaaten als Herren der Verträge geht nur wenig. Und in zahlreichen Politik- und Lebensbereichen hat die EU auch richtigerweise gar nichts mitzuentscheiden. Der Ministerrat ist als Vertretung der Mitgliedstaaten neben dem Europäischen Parlament gleichberechtigter Gesetzgeber, in einigen wenigen Bereichen sogar die entscheidende Kammer. Die EU funktioniert also mehr oder minder in einem Mehrkammersystem unter voller Einbindung der Mitgliedstaaten. Die Rolle nationaler Parlamente und der Regionen unterhalb der Nationalstaaten ist dann wiederum in jedem Land anders geregelt.

 

Die EU ist ein System des Ausgleichs, der Kompromisssuche und -findung. Dies ist ja gerade die Aufgabe der EU, um möglichst viele Meinungen und Kulturen zusammenzubringen. Allerdings macht es der vielschichtige Aufbau der Entscheidungsstrukturen und die diversen Entscheider auch sehr kompliziert, die richtigen Verantwortungsträger bei einzelnen Entscheidungen auszumachen. Dies und mancher Argwohn gegenüber den Traditionen zentralistischer Staaten, wie Frankreich, Italien oder vieler kleinerer Länder, befeuert immer wieder die Sorge, dass die Interessen der unteren Körperschaften im Staatsaufbau nicht ausreichend zum Tragen kommen.

 

Um diesen Sorgen vorzubeugen, vor allem aber um die Effizienz zu verbessern, habe ich schon vor einigen Jahren einen Systemcheck für die EU vorgeschlagen. Die EU und ihre Institutionen sind wichtig, aber nicht die Lösung aller Probleme. Sie müssen sich auf das konzentrieren, was wirklich notwendig ist und auf EU-Ebene entschieden werden muss. Die Kommission sollte deshalb gemeinsam mit den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament alles auf den Prüfstand stellen, um zu klären, welche Aufgaben besser in Europa, welche besser auf nationaler oder auf regionaler Ebene, etwa in Bayern, aufgehoben sind. Darüber hinaus muss der entschlossene Kampf gegen die Bürokratie fortgesetzt werden. Dies bleibt Kernanliegen der Bürger.

 

In den Diskussionen kommt aber häufig der für mich bedeutendste Punkt zu kurz: nämlich die Rolle der Regionen an sich, egal ob es sich um verfasste staatliche Regionen, wie die Bundesländer, oder um Regionen mit einer gemeinsamen Identität handelt. Letztere haben gerade in Bayern eine besondere Bedeutung. Man denke an die Stämme Bayerns, an den Stolz der Regierungsbezirke über die historisch gewachsenen kleineren Regionen, wie meine Heimat Hallertau, oder inzwischen auch an grenzüberschreitende Kulturräume. Regionale Traditionen und Identitäten sind ein wichtiger sozialer Kit, vor allem in einer Zeit, in der sich Menschen nähere und kleinere Strukturen wünschen. Die Regionen sind das Herz Bayerns.

 

Regionen und Grenzregionen stehen aber auch für Wachstum und Jobs in Europa. Nur einige Beispiele: Die Lombardei rund um die Metropole Mailand in Italien, Rhône-Alpes rund um Lyon in Frankreich, Niederschlesien in Polen oder natürlich Bayern gehören zu den wirtschaftsstärksten Regionen in ihren Ländern. Innerhalb Bayerns sind die Grenzregionen in den letzten zehn Jahren überproportional wirtschaftlich gewachsen. Das lässt sich auf die engere grenzüberschreitende Kooperation mit den Nachbarn zurückführen.

 

Grenzregionen stehen für gemeinsame Identität in Europa. Europa wächst zuallererst an den Grenzen zusammen. Umso mehr machen mir die Folgen der Corona-Pandemie für die Grenzräume Sorgen. Da geht derzeit viel kaputt, was in mühevoller Arbeit über Jahrzehnte aufgebaut worden ist. Darauf müssen wir in den kommenden Jahren besonders Acht geben. Es wird zwingend notwendig sein, gerade für grenznahe Regionen, Sonderförderungen aufzulegen, um die größten Schäden auszugleichen.

 

Die EU hat also als Staatenverbund über die Mitgliedsländer eine zutiefst föderale Struktur. Hierfür ist ein Systemcheck notwendig, damit Zuständigkeiten und Verantwortungen klar zugeordnet sind. Wie nationale Parlamente oder in Deutschland die Länderregierungen und -parlamente eingebunden sind, ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Was mir aber besonders wichtig ist, sind die europäischen Regionen. Ihre identitätsstiftende Bedeutung kann gar nicht überschätzt werden. Sie sind heute in der EU noch unterrepräsentiert, auch wenn ihre informelle Rolle größer ist als die institutionelle Rolle vermuten lässt. Auf sie setze ich bei der weiteren europäischen Integration und für sie mache ich mich stark.

 

 

 Manfred Weber ist niederbayerischer Europaabgeordneter und Vorsitzender der christdemokratischen EVP-Fraktion. Zudem ist er Stellvertretender CSU-Parteivorsitzender.
#manfredweber

#europa

#föderalismus